Soziales, Sozialversicherung
In der Regel entrichten Sie Versicherungsbeiträge in dem Land, in dem Sie arbeiten, somit haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen in diesem Land. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn Sie nur vorübergehend im Ausland arbeiten bzw. studieren. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Allgemeines
Sozialversicherungsleistungen werden im Vereinigten Königreich durch ein vom Staat verwaltetes System gewährt. Dieses umfasst u.a. Leistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Ruhestand.
Sozialversicherungsbeiträge (national insurance contributions) werden unmittelbar vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen und mittels der Sozialversicherungsnummer (national insurance number) registriert. Die Zuteilung einer Sozialversicherungsnummer kann beim zuständigen Büro des Department for Work and Pensions beantragt werden.
Adressen und Links
Inland Revenue
National Insurance Contributions Office
International Services
Newcastle Upon Tyne NE98 1ZZ
Tel. in GB: 0845 915 4811
Tel. von Österreich: +44-191-225 4811
Arbeitslosenunterstützung
Wenn Sie auf Arbeitssuche ins Vereinigte Königreich gehen, sichern Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bereits in Österreich vor Ihrer Abreise. Der Antrag auf Arbeitslosengeld sollte beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden. Falls Ihnen Leistungen zuerkannt werden, können Sie ins Vereinigte Königreich auf Stellensuche gehen und haben dabei bis zu insg. 3 Monate Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Mittels Formular E301 besteht auch die Möglichkeit, direkt bei britischen Behörden einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zu stellen. Das Formular E301 bestätigt Ihre geleisteten Zahlungen in Österreich und kann beim zuständigen AMS in Österreich beantragt werden. Sobald Sie im Vereinigten Königreich sind, legen Sie genanntes Formblatt bei der zuständigen Behörde (local benefits agency office) vor.
