Scheidung
Allgemeine Informationen zum Thema "Scheidung" erhalten sie unter www.help.gv.at (Stichwort: Scheidung).
Ist meine Scheidung in Österreich gültig ?
Seit Inkrafttreten des neuen Außerstreitgesetzes am 1.1.2005 ist für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Eheangelegenheiten in Österreich gemäß § 97 Abs. 1 AußStrG generell kein obligatorisches gerichtliches Anerkennungsverfahren mehr vorgesehen. Diese vereinfachte Anerkennung, ohne Durchführung eines eigenen gerichtlichen Verfahrens, erfolgt nunmehr insbesondere druch den Standesbeamten bei der Prüfung der Ehefähigkeit. Sollten jedoch Zweifel über die Anerkennungswürdigkeit einer Entscheidung vorliegen, so kann die Anerkennung wie nach bisheriger Rechtslage in einem selbständigen Verfahren vor Gericht gemäß § 98 AußStrG beantragt werden.
Antragsformular zum Download:
Zuständiges Bezirksgericht
Wenn Sie in Österreich wohnen, ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Bereich Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sonst das
Bezirksgericht Innere Stadt Wien
Riemergasse 4 u. 7
A-1010 Wien
Tel: +43-1-51528 0
Fax: +43-1-51528 454
Die Adressen anderer Bezirksgerichte finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.
Die Gerichtsgebühren betragen pauschal € 72,-. Bei der Befassung der Österreichischen Botschaft können zusätzlich auch Konsulargebühren anfallen.
