Rechtsauskünfte
Abgesehen von den in der Folge angeführten Einschränkungen sind die konsularischen Vertretungen Österreichs im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerne bemüht, Ihnen bei der Beschaffung von Informationen und Auskünften behilflich zu sein. Beachten Sie bitte, dass die von einem Honorarkonsul ehrenamtlich geführten Konsulate nicht über die gleichen Befugnisse und Möglichkeiten wie die Berufskonsuln verfügen. Es ist empfehlenswert, zunächst die im Internet verfügbaren Informationen zu studieren und erst dann die konsularischen Vertretungen zu befassen.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht berechtigt, Zeugnisse oder amtliche Bestätigungen über die geltende österreichische Rechtslage zu bestimmten Fragenkomplexen (etwa Erb-, Scheidungs- oder Eherecht) auszustellen. Sie kann Ihnen aufgrund ihrer Erfahrung lediglich allgemein gehaltene, unverbindliche Hinweise auf die österreichischen Bestimmungen geben und (wenn es sich um kürzere Texte handelt) Kopien in deutscher Sprache übermitteln. Übersetzungen von Gesetzestexten fertigt die Botschaft nicht an.
