Personalausweis
Ausstellung eines Personalausweises
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann an der Botschaft eingebracht werden.
Bitte berücksichtigen Sie eine derzeitige Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen.
WICHTIG: Bitte senden Sie keine Anträge per Post. Der Antrag auf einen Personalausweis muss persönlich eingereicht werden.
Für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises sind folgende Dokumente im Original (bzw. in beglaubigter Kopie) vorzulegen:
- Antragsformular: vollständig ausgefüllt
- Geburtsurkunde (britische Dokumente mit Apostille, Geburtsurkunden aus anderen Ländern siehe hier)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Eidesstattliche Erklärung: ausgefüllt und unterschrieben
- aktueller Reisepass oder Personalausweis (bzw. bei Verlust oder Diebstahl eine polizeiliche Verlust-/Diebstahlsanzeige)
- 1 Passfoto nach folgenden Passbildkriterien / Passbildkriterien-Englische Version (bitte unbedingt beachten!)
- gegebenenfalls Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurkunde (britische Dokumente mit Apostille, Heirats- oder Scheidungsurkunden aus anderen Ländern siehe hier)
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade (im Original), falls ein Eintrag gewünscht wird
- Konsulargebührvon GBP 47.40 in bar; Schecks bzw. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden. Beachten Sie bitte, dass aufgrund des Umrechnungskurses die Gebühr mit jedem 1. des Monats aktualisiert wird!
- Ein "Special Delivery Next Day"-Kuvert (siehe Royal Mail) für die sichere Zustellung Ihres neuen Personalausweises, falls der Personalausweis nicht persönlich abgeholt wird
- Achtung: Die Botschaft übernimmt keine Haftung bei Verlust von Dokumenten auf dem Postweg! Für allfällige Rückragen bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Telefonnummer.
Ausführliche Informationen (FAQs) zum Personalausweis finden Sie unter folgender Website:
