Lebensbestätigungen
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Sollten Sie eine Lebensbestätigung benötigen, müssen Sie persönlich bei der nächsten konsularischen Vertretung (österreichische Botschaft oder Konsulat) vorsprechen und dort Ihre Identität nachweisen. Falls dies für Sie nicht zumutbar ist, kann die Bestätigung auch von folgenden britischen Behörden vorgenommen werden:
- Polizeistation
- Sozialversicherungsstelle (Department of Social Security)
- Gemeindeamt (Municipal Authority, Council)
- Bürgerberatungsstelle (Citizen Advice Bureau - Justice of Peace/Magistrate "JP")
- Association of Jewish Refugees (AJR Tel: 020 8385 3070)
Falls Ihre Lebensbestätigung von einem praktischen Arzt bzw. vom AJR unterzeichnet wird, wäre diese zuerst an der Botschaft vorzulegen. Die Botschaft leitet dann Ihre Lebensbestätigung an die zuständige Inlandsbehörde weiter.
Lebensbestätigungen werden von der Pensionsversicherungsanstalt nur mehr 1-mal zu Jahresbeginn ausgesendet!
