Haustiere
Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr
Die Tollwutzusatzbestimmungen für das Vereinigte Königreich sind mit 1.1.2012 aufgehoben.
Katzen, Hunde und Frettchen aus Österreich (u.a. EU-MS) können ohne Quarantäne in das VK einreisen, sofern folgende Auflagen in der angegebenen Reihenfolge seitens des Tierhalters erfüllt werden.
1. Dem Tier muss zu dessen Identifizierung ein Mikrochip eingepflanzt werden. Jeder Tierarzt kann dies vornehmen. Es wird empfohlen, einen ISO-zertifizierten Mikrochip zu verwenden, da die Lesegeräte, die bei den Grenzübertrittsstellen in das VK installiert werden, nur mit ISO zertifizierten Chips kompatibel sind.
2. Das Tier muss, nachdem ihm der Mikrochip eingepflanzt wurde, auf Tollwut geimpft werden und kann frühestens 21 Tage nach erfolgter Impfung in das VK einreisen.
Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn
- das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff oder rekombinanten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde,
- es sich um einen Impfstoff handelt, der die Anforderungen der Normenempfehlungen (Kapitel 2.1.13 Manual of Diagnostic Tests and Vaccines for Terrestrial Animals) der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllt,
- das Tier danach regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde.
3. Ausstellung eines EU-Tierpasses (pet pass): Hunde, Katzen und Frettchen benötigen zur Einreise in das VK einen Heimtierausweis (pet pass). Dieser kann von allen in Österreich freiberuflich tätigen Tierärzten ausgestellt werden. Mikrochip und Impfungen müssen eingetragen sein.
4. Gilt nur für Hunde: Behandlung gegen Bandwürmer samt Bestätigung im Heimtierausweis, dass das Tier vor dem Verbringen (mindestens 24 Stunden und spätestens 120 Stunden) mit einer auf Basis von „ „Praziguantel“ hergestellten Arznei gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
5. Die Einreise von Haustieren in das VK mittels Privatboot oder Privatflugzeug ist nicht gestattet.
Jungtiere bis 12 Wochen dürfen nicht in das VK eingeführt werden.
Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden.
Seitens des britischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel (DEFRA) wurde unter der Tel.Nr. 0870 241 1710 (Fax: 0044 (0)1245 458749) eine Helpline eingerichtet. Ausführliche Informationen des „PET Travel Scheme“ sind auf der Website von DEFRA zu finden: http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
Bestimmte Rassen von Kampfhunden sind im VK verboten.
Link: http://www.direct.gov.uk/en/HomeAndCommunity/InYourHome/AnimalsAndPets/Dogs/DG_180098

