Eheschließung
Für Eheschließungen im Vereinigten Königreich wenden Sie sich bitte an das Standesamt (register office) Ihres Wohnortes. Die konsularischen Vertretungen Österreichs können keine Eheschließungen vornehmen.
Weitere Information diesbezüglich finden Sie auf der Website des General Register Office.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs stellen kein Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment) aus. Dieses wäre beim zuständigen österreichischen Standesamt zu beantragen.
Die Website des Außenministeriums enthält ebenfalls Informationen betreffend Eheschließung im Ausland.
Hinweis:
Da das britische Namensrecht anders gestaltet ist und britische Standesbeamte die Erklärungen gemäß § 93 ABGB (Familiennamenbestimmung) nicht annehmen können, empfiehlt es sich - falls gewünscht - diese Erklärungen vor einer konsularischen Vertretung abzugeben und beglaubigen zu lassen. Dies muss unbedingt vor der Eheschließung erfolgen.
