Dokumentenbeschaffung
Österreichische Staatsbürger können die Beschaffung ausländischer Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen. Auskünfte, Antragsformulare sowie Merkblätter sind erhältlich im: Bürgerservice, Tel: +43-(0)5-01150 4411. Link
Ist die Beschaffung nicht möglich, so kann sich der Antragsteller mit einer diesbezüglichen amtlichen (schriftlichen) Mitteilung zwecks Ausstellung einer inländischen Personenstandsurkunde gem. § 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz 1983 an das für seinen Wohnsitz zuständige Standesamt (Gemeindeamt) wenden. Konventionsflüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich können sich unmittelbar an das zuständige Standesamt wenden.
