Diebstahl oder Verlust von Dokumenten
Wenn Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind oder Ihre Dokumente und Geld verloren haben, erstatten Sie unbedingt Diebstahls- bzw. Verlustanzeige bei der nächsten Polizeistelle.
Verständigen Sie sofort Ihre Bank und Kreditkartenunternehmen, um eine Sperre verlorener Schecks und Kreditkarten zu veranlassen. Weiters verständigen Sie Ihre Versicherungsanstalt.
Die Botschaft ist grundsätzlich nicht in der Lage, Ihnen darlehensweise Geldmittel für den weiteren Aufenthalt oder die Heimreise nach Österreich zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte an Verwandte und Bekannte in Österreich, die entweder einen Geldtransfer via Western Union (Geldauszahlung erfolgt dann bei einer Western Union Geldauszahlungsstelle) oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Depoterrichtung beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Geldauszahlung erfolgt dann via die Botschaft) veranlassen sollen.
Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Verlust von persönlichen Gegenständen, Bankkarten, Ausweisen und Dokumenten sowie Kontaktadressen in Österreich finden Sie unter:
Ersatz-Reisepass (Notpass)
Für die Heimreise, sofern erforderlich, kann Ihnen die Botschaft einen zeitlich befristeten Notpass ausstellen. Mit einer Bearbeitungszeit von zumindest 24 Stunden sollte gerechnet werden. Es wird angeregt, vor Abreise Kopien Ihres österreichischen Reisepasses anzufertigen, sodass diese gegebenenfalls bei der Botschaft vorgelegt werden können.
Weiters ist bei Passverlust oder -diebstahl die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige beizubringen sowie die eigene Identität (z.B. mittels Führerschein) und die österreichische Staatsbürgerschaft glaubhaft nachzuweisen (z.B. durch einen österreichischen Zeugen). Weiters werden drei Passfotos, Staatsbürgerschaftsnachweis und der ausgefüllte Reisepassantrag benötigt. Bitte beachten Sie untenstehende Informationen betreffend Notpass!
