Verhaftungen
Grundsätzlich erfolgt die Verständigung der Botschaft bei einer Verhaftung durch die slowenischen Behörden, allerdings nur mit dem Einverständis des Betroffenen. Erfahrungen haben gezeigt, dass eine ehestmögliche Benachrichtung durch den Betroffenen oder Angehörige hilfreich ist, da Ihnen die Botschaft logistisch helfen kann. Auf Wunsch des Betroffenen wird die Botschaft z.B. versuchen, einen geeigneten Anwalt zu nennen.
