Reisepässe
AuslandsösterreicherInnen müssen ihre Reisepässe bei der Botschaft persönlich beantragen.
Dazu werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, falls zutreffend
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Nachweis des akademischen Grades, falls zutreffend
- Meldenachweis (nicht älter als vier Wochen)
- Identitätsnachweis (z.B. alter Pass, Personalausweis..)
- ein Passfoto, das den Vorgaben der EU für Passbilder entsprechen muss (Ausnahme: Fotos von Kleinkindern müssen diesen Kriterien nicht vollständig entsprechen). Passbildkriterien
Bei Verlust des Reisepasses ist eine polizeiliche Verlustmeldung vorzulegen.
Wegfall der Kindermiteintragung
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Die Europäische Union hat – zum Schutz von Kindern – das Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern/Person, der die Pflege und Erziehung zusteht. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zudessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Zuständigkeit
Ein österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann die Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereichs oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses auch bei einer anderen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union gelegenen österreichischen Vertretungsbehörde beantragen, wenn er sich in deren Amtsgebiet aufhält.
Ein österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im sonstigen Ausland kann die Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereichs oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses nicht nur bei der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen, sondern auch bei einer geographisch zum Hauptwohnsitz näher gelegenen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde beantragen.
Neuer Sicherheitspass mit Fingerabdruck ab dem 2. Quartal 2009
Die neuen Sicherheitspässe werden ausschließlich in Österreich gedruckt. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Ausfolgung des Passes muss daher mit einer Dauer von ca. zwei Wochen gerechnet werden.
- mit Anfang des 2.Quartal 2009 erfolgt die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses, zwecks Erfassung von 2 Fingerabdrücken ist eine persönliche Vorsprache an der Botschaft unbedingt notwendig.
- es ist kein Umtausch des bisherigen Reisepass erforderlich,
- die alten Reisepässe behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit,
- es erfolgt weiterhin keine Gebührenerhöhung,
- alle relevanten Informationen und FAQs befinden sich auf der Homepage des BMI/Reisepass-Informationen
Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, ist auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitzuführen. Reisedokumente innerhalb der EU sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt sowohl in Österreich als auch in Slowenien eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Reise in die USA
Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26.10.2005 und 16.06.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden und InhaberInnen von creme-farbenen Notpässen, benötigen für die Einreise in die USA ein Visum. Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf der Homepage der US-Botschaft in Wien.
Elektronischen Reisegenehmigungssystems für Reisen in die USA
