Führerschein
Innerhalb der Europäischen Union müssen alle Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Bei Verlegung seines „ordentlichen Wohnsitzes“ nach Slowenien ist ein Umtausch des österreichischen Führerscheines in einen slowenischen Führerschein daher nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich. Bei einem Umtausch müssen die Behörden jedoch prüfen, ob der Führerschein nach wie vor gültig ist.
Bei Verlust oder Erneuerung des Führerscheines ist die Führerscheinbehörde des Mitgliedstaates - wo man seinen „ordentlichen Wohnsitz“ hat - für die Ausstellung zuständig (z.B. Upravna Enota in Slowenien).
