Beglaubigungen
Beglaubigung von privaten Unterschriften
a) von österreichischen Staatsbürgern
b) von anderen Staatsangehörigen, wenn die Urkunde vor österreichischen Behörden verwendet wird.
Die Unterschrift muss vor dem Beamten in der Botschaft geleistet werden. Weiters ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.
Beglaubigung einer Unterschrift und des Amtssiegels des slowenischen Außenministeriums
Beglaubigung von Abschriften und Kopien
Die Vertretungsbehörde ist zur Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift oder sonstigen Kopie berechtigt.
Beglaubigung von Muster-Firmazeichnungen
Wird eine solche Firmazeichnung zur Beglaubigung vorgelegt, so kann die Botschaft bestätigen, dass "Unterschrift und Muster-Firmazeichnung" vor dem Beglaubigungsbeamten beigesetzt bzw. anerkannt wurden.
Die Konsulargebühren für Beglaubigungen betragen derzeit 40,-- Euro pro Unterschrift bzw. 40,-- Euro pro Bogen bei Beglaubigungen von Kopien.
Eine Durchführung einer Übersetzung oder Beglaubigung der Richtigkeit einer Übersetzung ist an der Botschaft nicht möglich. Übersetzungen müssen durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer erfolgen.
