Aufenthalt in Slowenien
Seit 01.05.2004 können sich Österreicher/Innen (EU-Staatsbürger/Innen) und deren Familienmitglieder bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung in Slowenien aufhalten. Erforderlich ist ein gültiger oder bis zu fünf Jahre abgelaufener Reisepass oder ein Personalausweis. Eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen bei der Meldbehörde (upravna enota) ist vorgeschrieben.
Bei einem längeren Aufenthalt wird von den slowenischen Behörden eine Bestätigung über die Anmeldung des Aufenthaltes eines Bürgers eines EU-Mitgliedsstaates ausgestellt. Hierzu sind vor Ablauf der 3-monatigen Frist bei der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (upravna enota) folgende Dokumente vorzulegen:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der erforderlichen Unterhaltsmittel
- Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung
