Arbeiten in Slowenien
Für EU-Staatsbürger ist in Slowenien keine Arbeitsgenehmigung mehr notwendig.
Die Regierung der Republik Slowenien hat am 25.5. 2006 beschlossen, dass sie den freien Zugang zum Arbeitsmarkt für EU-Staatsbürger und ihre Angehörigen nicht mehr von der Voraussetzung der Reziprozität abhängig macht.
Alle EU-Staatsbürger und ihre Familienangehörigen können in Slowenien ein Arbeitsverhältnis eingehen bzw. als Selbständiger tätig sein, ohne eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Die Verordnung ist seit 7.Juli 2006 in Kraft.
Nach wie vor ist beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses, bei Arbeiten über die Grenze und bei Entsendungen eine Anmeldung der österreichischen Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsamt erforderlich.
EU-Staatsbürger weisen ihre Berechtigung zum freien Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber dem Arbeitgeber mit dem Reisepass oder einem anderen Dokument nach, das die Staatsbürgerschaft beweist. Familienangehörige, die nicht EU-Staatsbürger sind, weisen den Zugang durch die Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Familienzusammenführung nach.
