Wehrdienst
Wehrpflichtig sind grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechts, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Wehrpflichtige, die ihren Aufenthalt für länger als 6 Monate in das Ausland verlegt haben oder sich sonst länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, haben den jeweiligen Wohnsitz im Ausland unverzüglich der für diesen Ort zuständigen Vertretungsbehörde bekanntzugeben.
Diesbezüglich verwenden Sie bitte das
Informationen betreffend Wehrpflicht sowie das "Merkblatt für Auslandsösterreicher" finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landesverteidigung:
Weiter nützliche Informationen bietet auch
