Strafregister
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
- alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
- alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen und solcher Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, durch ausländische Gerichte und
- alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
Hinweis:
Die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die den Verurteilten bzw. die Verurteilte betreffenden Daten werden aus dem Strafregister gelöscht. Ausnahme hiervon bilden lebenslange Freiheitsstrafen. Eine getilgte Verurteilung darf weder in Strafregisterauskünfte und -bescheinigungen aufgenommen noch darin auf irgendeine Art ersichtlich gemacht werden.
Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Zur Beantragung einer Strafregisterbescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Konsularabteilung der Vertretungsbehörde erforderlich. Sie können die Strafregisterbescheinigung bei der Österreichischen Botschaft in Kuala Lumpur beantragen.
Erforderlich:
- Antragsformular-Strafregisterbescheinigung
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Konsulargebühren von € 42,00 (in bar und in Landeswährung zu entrichten)
Hinweis:
Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität des Antragstellers oder der Antragstellerin nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung, etc.) beizubringen.
Der/Die AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Strafregisterbescheinigung per Internet
In Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als e-Government-Verfahren umgesetzt.
Der Weg zum Gemeindeamt, Polizeikommissariat in Österreich bzw. zu einer konsularischen Vertretung Österreichs im Ausland entfällt ab sofort.
In wenigen Minuten ist das Webformular ausgefüllt und mit der Bürgerkarte signiert.
Weitere Informationen bzw. Online-Formular finden Sie unter folgenden Links:
Strafregisterauszug in Malaysia
Die Möglichkeit, einen Strafregisterauszug zu erhalten, besteht grundsätzlich auch in Malaysia.
Wenn Sie einen malaysischen Strafregisterauszug (Letter of Good Conduct) benötigen, wenden Sie sich bitte an das malaysische Außenministerium, Consular Division.
Für die Vorlage an einer österreichischen Behörde, muss eine deutsche Übersetzung beigelegt werden.
Weitere Informationen bzw. das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des malaysischen Außenministeriums.
Bitte beachten Sie, dass Strafregisterauszüge grundsätzlich nur nationalen Charakter haben, d.h. ein österreichischer Auszug informiert nicht über im Ausland begangene Straftaten.
