Reisepass
Reisepass und Personalausweis
Mit der neuen Generation der Pässe europäischer Staaten wird die Sicherheit der Reisedokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich befindet sich unter den Ländern, die bereits die neuen biometrischen Reisepässe mit Chip eingeführt haben.
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.
Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards und können in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden. Hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit.
Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden.
Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im voraus um Verständnis ersucht werden.
Verlust des österreichischen Reisepasses
Im Falle eines Passverlustes im Ausland ist mit der Botschaft bzw. mit dem zuständigen Konsulat umgehend Kontakt aufzunehmen.
Sollte der Hauptwohnsitz nicht im Amtsbereich der österreichischen Vertretungsbehörde liegen, wie bei nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt, kann von der Botschaft nur ein kurzfristiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden.
Nach Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Siehe hiezu auch Kapitel "Diebstahl"
Reisepassausstellung
Für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines neuen österreichischen Reisepasses für Österreicher mit ständigen Wohnsitz in Malaysia oder Brunei sind folgende Nachweise im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Identitätsnachweis (z.B. amtlicher Lichtbildausweis)
- Heiratsurkunde - falls zutreffend
- Nachweis des akademischen Grades und/oder der Standesbezeichung Ingenieur - falls zutreffend
- alter Reisepass
- örtsüblicher Meldenachweis (z.B. malays. employment pass)
- 2 EU-Passfotos (35 x 45 mm)
Zusatzinformation:
Das Passfoto muss den Passbildkriterien entsprechen, die unter folgendem Link abrufbar sind.
Kindermiteitragungen sind nicht mehr möglich!
Sämtliche fremdsprachige Dokumente sind übersetzt in deutscher od. englischer Sprache vorzulegen. Die Übersetzung muss von einem amtlich anerkannten Übersetzer vorgenommen werden.
Zu entrichtende Konsulargebühren:
- gewöhnlicher Reisepass: € 76,00
- gewöhnlicher Reisepass für Minderjährige bis 12 Jahren ohne Chip: € 30,00
- gewöhnlicher Reisepass für Minderjährige ab 12 Jahren: € 76,00
Die Konsulargebühren sind zum jeweiligen Kassenwert in Landeswährung zu entrichten.
Reise in die USA
Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26.10.2005 und 16.06.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden, benötigen für die Einreise in die USA ein Visum.
Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf der Homepage der US-Botschaft in Wien.
Personalausweis
Die Botschaft stellt keine Personalausweise aus. Der Personalausweis kann nur bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes in Österreich beantragt werden.
Weitere wertvolle Links in Reisepassangelegenheiten:
Außenministerium - Reisepassangelegenheiten
HELP - Amtshelfer - Reisepass
BMI Reisepass
