Personenausforschung
Personenausforschung in Malaysia
Die Möglichkeiten, eine Person, die sich in Malaysia aufhält, auszuforschen, sind mangels eines zentralen Melderegisters begrenzt.
Es besteht - im Gegensatz zu Österreich - keine gesetzliche Meldepflicht.
Die einzige Erfolg versprechende Möglichkeit besteht darin, sich an die Telefonauskunft zu wenden, um zumindest die Telefonnummer der gesuchten Person zu erfragen. Ein an eine konsularische Vertretung gerichtetes Ersuchen um Personenausforschung ist - unabhängig vom Resultat - auf jeden Fall gebührenpflichtig und kostet mindestens Euro 24,00.
Bei umfangreichen Nachforschungen kommen noch die Kosten für die Sachauslagen hinzu.
Man kann auch den Service eines Notars in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall erkundigen Sie sich im voraus auf anfallende Kosten.
Personenausforschung in Österreich
Um die neue Adresse einer Person ausfindig zu machen, wenden Sie sich bitte in den Bundesländern: an den Meldeservice der Gemeindeämter in Wien: an den Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter.
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
Vor- und Familienname Geburtsdatum und ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).
Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im HELP-Amtshelfer - Suchbegriff: Personen-/Meldeauskunft:
Telefonauskunft in Österreich
Eintragungen im österreichischen Telefonbuch können Sie unter folgendem Link finden:
Elektronisches Telefonbuch - HEROLD
Familien-/Ahnenforschung in Österreich
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website für AuslandsösterreicherInnen:
Familien-/Ahnenforschung
