Eheschließung
Eheschließungen in Malaysia
Generelle Informationen betreffend Eheschließung im Ausland
Für Eheschließungen in Malaysia wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnorts in Malaysia.
Die Österreichische Botschaft kann keine Eheschließungen vornehmen.
In Österreich erfolgt keine Veröffentlichung des Aufgebots.
Die malaysischen Standesbeamten verlangen von Ausländern im Allgemeinen die Vorlage eines "Ehefähigkeitszeugnisses", das Sie beim Standesamt Ihres österreichischen Wohnorts erhalten.
Achten Sie darauf, dass es auch in englischer Sprache ausgestellt wird, das erspart in vielen Fällen eine Übersetzung.
Grundsätzlich bedarf auch ein Ehefähigkeitszeugnis der Beglaubigung;
nicht alle Standesbeamten in Malaysia bestehen auf dieser Formalität.
Wie Sie die Beglaubigungen erhalten, erfahren Sie unter der Rubrik "Beglaubigung".
In einigen Fällen verlangt der malaysische Standesbeamte eine Bestätigung der Österreichischen Botschaft über die Ehefähigkeit. Die Botschaft kann diese Bestätigung nur dann ausstellen, wenn ihr ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis im Original vorliegt.
Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen an die Botschaft:
- Kopie des österreichischen Reisepasses
- Österreichisches Ehefähigkeitszeugnis
- Konsulargebühr gemäß TP 5(2) KGG 1992 im Gegenwert von EUR 42,00
Beachten Sie bitte, dass für die Erlangung des Ehefähigkkeitszeugnisses malaysische Urkunden durch das malaysische Justizministerium, das malaysische Außenministerium und die Österreichische Botschaft in Kuala Lumpur beglaubt sein müssen, um im österreichischen Rechtsbereich anerkennt zu werden.
Dokumente in malaysischer Sprache müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden. Entweder beauftragen Sie einen in Österreich zugelassenen Übersetzer (Gerichtsdolmetscher) oder wenden sich an einen vom malaysischen Justizministerium anerkannten Übersetzer. Im letzteren Fall muss die Unterschrift des Übersetzers auf der Übersetzung vom malaysischen Justizministerium, vom malaysischen Außenministerium und von der Österreichischen Botschaft in Kuala Lumpur beglaubigt werden.
Es liegt im Ermessen des österreichischen Standesbeamten, ob er auch eine in Malaysia angefertigte Übersetzung in die deutsche Sprache akzeptiert.
Nehmen Sie diesbezüglich unbedingt mit der Behörde in Österreich Kontakt auf.
In Malaysia ausgestellte Heiratsurkunden bedürfen zur Gültigkeit in Österreich der Beglaubigung durch das malaysische Justizministerium, das malaysische Außenministerium und die Österreichische Botschaft in Kuala Lumpur.
Das diesbezügliche Merkblatt der ÖB Kuala Lumpur bietet dafür zusammengefasste Informationen.
Empfehlungen
Da das malaysische Namensrecht anders gestaltet ist und malaysische Standesbeamte die Erklärungen gemäß § 93 ABGB (Familiennamenbestimmung) nicht annehmen können, empfiehlt es sich - falls gewünscht - diese Erklärungen vor einer konsularischen Vertretung abzugeben und beglaubigen zu lassen.
Dies muss unbedingt vor der Eheschließung erfolgen. Um die vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung zu kennen, empfiehlt es sich, sich mit einem Notar vor der Eheschließung zu beraten und erforderlichenfalls einen Ehepakt in Erwägung zu ziehen.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs stellen kein Ehefähigkeitszeugnis, das häufig von malaysischen Standesbeamten verlangt wird, aus. Sie stellen aber auf der Grundlage eines ihr im Original vorliegenden österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses gegen Entrichtung einer Konsulargebühr in Höhe von € 42,00 eine Bestätigung aus, die erfahrungsgemäß von den malaysischen Standesbeamten akzeptiert wird.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs stellen keine "Ledigkeitsbescheinigung" aus. Ein Auszug aus dem Geburtenbuch mit leerer Randeintragung stellt normalerweise den Nachweis der Ledigkeit dar. Sollte dies nicht genügen, beantragen Sie am besten beim österreichischen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis.
Eheschließungen in Österreich
Verbindliche Informationen zu Eheschließungen in Österreich erteilt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt in Österreich.
Malaysische Dokumente, die für die Eheschließung in Österreich benötigt werden, müssen an den Standesämtern in beglaubigter Form (siehe Punkt Beglaubigung) und übersetzt in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Unter folgendem Link finden Sie weitere nützliche Informationen:
