Reisepass & Personalausweis
Neuer biometrischer Reisepass mit Fingerabdruck ab 30.03.2009
Ab dem 30.03.2009 werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Fingerabdruck und Chip ausgegeben. Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich zehn (10) Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Alle derzeit gültigen österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.
Die Ausstellungsgebühr für einen österreichischen Reisepass beträgt DKK 567,00 (in bar).
Ausführliche Informationen (FAQs) zu den neuen Sicherheitspässen mit Fingerabdruck finden Sie auf der Webseite des BMI.
Zuständige Passbehörde:
Ein Antrag auf Ausstellung oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses kann von AuslandsösterreicherInnen nicht nur bei den für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen Antragstellen an der Österreichischen Botschaft Kopenhagen (Mo-Fr 9.30 - 12.00 Uhr) gestellt werden, sondern auch bei einer geographisch zum Hauptwohnsitz näher gelegenen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde.
Es besteht die Verpflichtung der persönlichen Vorsprache für alle Passwerber - dies gilt auch für Säuglinge und Kinder.
Vom persönlichen Erscheinen des Passwerbers/der Passwerberin kann nur dann abgesehen werden, wenn bei diesem/dieser eine dauernd schwerwiegende nachweislich von einem Arzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. In diesem Fall wäre die Österreichische Botschaft Kopenhagen zu kontaktieren.
Da die Ausstellung von Reisepässen (Ausnahme: kurzfristiger Notpass) zentral in Österreich erfolgt, ist mit einer Bearbeitungsdauer von etwa vier Wochen zu rechnen.
AuslandsösterreicherInnen können jedoch auch während eines Österreich-Aufenthaltes bei den zuständigen österreichischen Behörden (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) einen neuen Reisepass beantragen.
A) Antragstellung für biometrischen Reisepass
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Reisepassantrag - ausgefüllt und unterschrieben. Ist der Antragssteller minderjährig (für Kinder/Minderjährige unter 18 Jahre gibt es ein eigenes Formular), müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ebenfalls unterschreiben. Für Minderjährige müssen Fingerabdrücke erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erfasst werden.
- Eidesstattliche Erklärung - ausgefüllt und unterschrieben
- Erklärung zum Passfoto - kann kein aktueller Lichtbildausweis der minderjährigen Person beigebracht werden, muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Erklärung zum Passfoto unterschrieben werden
- drei (3) aktuelle Passfotos (35 x 45 mm - Bitte Fotos auf einem Blatt belassen!). Nähere Details zu den Fotos entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Version dieser Webseite oder der deutschsprachigen Passbildkriterien-Webseite
- Original des Bopælsattest der zuständigen dänischen Meldebehörde (mit Angabe der Nationalität; udskrift fra folkeregisteret med angivelse af nationalitet; nicht älter als 4 Wochen)
- Original der Geburtsurkunde
- Original des Staatsbürgerschaftsnachweises Kinder bis 12 Jahre: Original des Staatsbürgerschaftsnachweises eines Elternteils (bei ehelichen Kindern) bzw. der Mutter (bei unehelichen Kindern)
- alter Reisepass
- wenn zutreffend: Heiratsurkunde (ausgestellt von einer staatlichen Behörde, z.B. Standesamt)
- wenn zutreffend: Scheidungsurkunde
- wenn zutreffend: Nachweis eines österreichischen akademischen Grades
- wenn der Reisepass verloren oder gestohlen wurde: Verlust-/Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Sie müssen weiters einen Nachweis Ihrer Identität und Ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft erbringen
- Selbstadressiertes und frankiertes Kuvert, wenn wir Ihnen Ihre Unterlagen postalisch zuschicken sollen (die Botschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust von Dokumenten auf dem Postweg)
- Konsulargebühr, zahlbar in bar
Bitte beachten Sie, dass die im Antragsformular angeführte "gewünschte Zustelladresse" nur die Adresse der Österreichischen Botschaft in Kopenhagen sein kann. Sie können sich Ihren Pass nicht an Ihre private Wohnadresse zustellen lassen.
Weiters können im Ausland keine Expresspässe bestellt werden.
B) Änderungen und Ergänzungen in gültigen Reisepässen
Nur die folgenden Änderungen/Ergänzungen sind möglich:
- Streichung von eingetragenen Kindern
- Eintragung der Standesbezeichnung Ingenieur
- Eintragung des akademischen Grades
- Änderung des örtlichen Geltungsbereiches
Namensänderungen bzw. Namensberichtigungen können im österreichischen EU-Reisepass nicht mehr vorgenommen werden. In solchen Fällen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind beizubringen:
- Antragsformular für Änderung/Ergänzung eines Reisepasses - ausgefüllt und unterfertigt
- Original des Bopælsattest der zuständigen dänischen Meldebehörde (mit Angabe der Nationalität; udskrift fra folkeregisteret med angivelse af nationalitet; nicht älter als 4 Wochen)
- Original der Geburtsurkunde
- Original des Staatsbürgerschaftsnachweises
- Reisepass
- wenn zutreffend: Heiratsurkunde
- wenn zutreffend: Nachweis eines österreichischen akademischen Grades
- Selbstadressiertes und frankiertes Kuvert wenn wir Ihnen Ihre Unterlagen postalisch zuschicken sollen (die Botschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust von Dokumenten auf dem Postweg)
- Konsulargebühr, zahlbar in bar
Bitte beachten Sie auch die folgenden Bestimmungen: Minderjährige (unter 18 Jahre)
WICHTIG! Kindermiteintragung in Reisepass:
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder- sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist- einen Personalausweis.
Das Prinzip "Eine Person- ein Pass" wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit- allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Reisepässe für Minderjährige werden mit folgender Gültigkeitsdauer ausgestellt:
- bis zum zweiten Lebensjahr: zweijährige (2) Gültigkeit
- vom zweiten bis zwölften Lebensjahr: fünfjährige (5) Gültigkeit
- ab vollendetem zwölften Lebensjahr: zehnjährige (10) Gültigkeit
Für Minderjährige unter 14 Jahren ist der Reisepass durch den gesetzlichen Vertreter zu beantragen; auf dem Antragsformular haben beide Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein, wenn sie nicht vor einem Bediensteten der Botschaft oder eines Konsulates geleistet werden. Bei nicht mehr aufrechter Ehe ist das Scheidungsurteil vorzulegen.
Mündige Minderjährige über 14 Jahre können - bei schriftlicher Zustimmung beider Elternteile (Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein, wenn sie nicht vor einem Bediensteten der Botschaft oder eines Konsulates geleistet werden) - den Reisepass selbst beantragen; das Antragsformular ist vom Antragssteller auszufüllen und zu unterzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass nunmehr für Kinder/Minderjährige (unter 18 Jahre) ein eigenes Antragsformular für Reisepässe zur Verfügung steht. Für Kinder unter 12 Jahre kann ein biometrischer Kinderpass mit Chip (DKK 567,00) ODER ein Kinderpass ohne Chip (DKK 224,00) beantragt werden. Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erhalten immer einen biometrischen Reisepass mit Chip und Fingerabdruck.
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses ist für Kinder bis zu deren 2. Geburtstag gebührenfrei.

