Vielreisendeverfahren
Vielreisendeverfahren für Visum C und Visum D
Sie sind Vielreisender, wenn Sie in den zurückliegenden 36 Monaten entweder:
- mindestens 2 Schengenvisa
- ODER ein Schengenvisum für längere Gültigkeit mit mehrfacher Einreise
- ODER ein Visum D (nationales Visum) für Österreich
besessen und ordnungsgemäß genutzt haben und Ihr letzter Schengen- oder D-Visumantrag positiv entschieden wurde.
1) Wenn Sie Vielreisender sind, können Sie Ihren Antrag für Visum C oder Visum D in einem Visa-Antragszentrum (VAC) in Ihrer Nähe persönlich einreichen:
-VAC in Lemberg
-VAC in Donezk
-VAC in Kharkiv
-VAC in Odessa
Einen Termin zur Antragsabgabe in einem der Visa-Antragszentren buchen
Die Inanspruchnahme der Visa-Antragszentren ist freiwillig, die hierfür entstehenden Kosten (Euro 26,-- /Antrag) werden direkt an die Firma VFS gezahlt.
Sie haben als Vielreisender somit die Wahl zwischen
- Antragsabgabe in einem der Visa-Antragszentren
- oder Antragstellung bei der Botschaft in Kiew (weiterführende Hinweise hier)
2) Wenn Sie Vielreisender sind und ein Visum C (ausgenommen Reisezweck Tourismus) beantragen möchten, so können Sie eine dritte Person bevollmächtigen, Ihren Visumantrag für Sie bei der Österreichischen Botschaft in Kiew oder bei einem der Visa-Antragszentren einzureichen und das Ergebnis der Prüfung Ihres Visumantrages für Sie entgegenzunehmen.
Die dritte Person benötigt eine eigenhändig von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und muss sich durch ihren Inlands- oder Auslandspass ausweisen. Vollmacht und Kopie des Passes der beauftragten Person sind den Visumantragsunterlagen beizufügen.
Hinweis: Im Visumverfahren ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache vorgesehen. Die Botschaft behält sich daher das Recht vor, die persönliche Vorsprache bei der Botschaft zu verlangen, wenn dies der Einzelfall erfordert.
