Visa
Herzlich willkommen bei der Visaabteilung der Österreichischen Botschaft in Kiew!
Hier möchten wir Sie so genau wie möglich rund um das Thema Visa informieren. Sie erhalten alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Schengen Visums sowie generelle Informationen bezüglich Visaverfahren, den damit verbundenen Kosten und den für Sie notwendigen Schritten.
Sie möchten ein Schengenvisum (Visum C) oder ein Aufenthaltsvisum für Österreich beantragen (Visum D) beantragen? Dann prüfen Sie zunächst, ob Sie von unserem Vielreisendeverfahren ab 03.11.2011 profitieren können.
NEU ab 03.November 2011 - Vielreisendeverfahren
Die Österreichische Botschaft Kiew wird ab 03.11.2011 die Visaannahme in Lemberg, Donezk, Kharkiv und Odessa an eine Privatfirma auslagern. Damit wird einem langjährigen Wunsch vieler Antragsteller entsprochen, für die die Reise nach Kiew mit hohem Zeit-und Kostenaufwand verbunden war.
Die Kosten für die Einreichung bei der Firma VFS betragen 26 Euro, die ausschließlich der Firma zukommen. Die Visagebühren bleiben davon unberührt. Es steht den Antragstellern selbstverständlich frei ohne Zusatzkosten weiterhin direkt in Kiew einzureichen. ´
Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Botschaft in Kiew benötigen Sie einen Termin: Zur Vermeidung von Terminproblemen wird die rechtzeitige Terminvereinbarung bis mindestens 3 Wochen (in den Wintermonaten 6 bis 8 Wochen!) vor dem geplanten Reiseantritt nahegelegt.
Weiterführende Informationen in Deutsch und Ukrainisch finden Sie auf unserem Merkblatt:
Anleitung zur Terminvereinbarung für die Botschaft in Kiew
Anleitung zur Gruppenterminvereinbarung für die Botschaft in Kiew
Formular für Gruppenterminvereinbarung für die Botschaft in Kiew
Wichtige Hinweise
Vor der Inanspruchnahme von Visaagenturen, die hohe Summen für die Hilfestellung bei der Erlangung von Visa verlangen, wird ausdrücklich gewarnt, da deren Dienste sehr oft mit rechtswidrigen Praktiken verbunden sind. Dem Visawerber droht die Ablehnung seines Visumantrages sowie die Versagung eines Visums auch an allen übrigen Botschaften aus dem Schengenraum.
Internet-Bekanntschaften: Es wird ausdrücklich davor gewarnt, an unbekannte Personen (vor allem weibliche Internetbekanntschaften) Geldbeträge zu überweisen. Allfällige Behauptungen, dass für den Erhalt eines Visums ein hoher Geldbetrag vorgewiesen werden muss, sind falsch. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Konsularabteilung auf.
Konsulargebühren und Visakategorien
Die Botschaft weist darauf hin, dass ein Touristenvisum für Staatsangehörige der Ukraine, der Russischen Föderation und Moldawien sowie der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) 35 Euro kostet.
Bei der Konsulargebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Antragstellung zu entrichten ist und die auch im Falle einer Ablehnung nicht refundiert wird. Der Betrag ist mit Erlagschein der Konsularabteilung bei der Bank einzuzahlen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Visums oder Aufenthaltstitels kann erst nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen.
Es sind darüber hinausgehend keine Gebühren zu entrichten !
Eine Übersicht finden Sie bei den Quicklinks auf der rechten Seite.
Allgemeine Hinweise
Eine Visabeantragung ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Die rechtzeitige Antragstellung, etwa 3 Wochen vor dem geplanten Reiseantritt wird dringend empfohlen, um Terminprobleme zu vermeiden.
Ein Visum kann in Österreich nicht geändert oder verlängert werden. Die Konsulargebühren sind bei Antragstellung zu entrichten und werden auch im Falle einer Ablehnung nicht zurückgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Auskünfte in Visaangelegenheiten nur dem Antragsteller / der Antragstellerin selbst mitgeteilt werden dürfen. Danke für Ihr Verständnis.
Ab 1. Oktober 2011 Änderung der Zuständigkeit für georgische Staatsangehörige und visapflichtige Personen mit Wohnsitz in Georgien
Ab dem 1.10.2011 können georgische Staatsangehörige bzw. visapflichtige Personen mit Wohnsitz in Georgien Visa und Aufenthaltstitel nicht mehr an der Österreichischen Botschaft in Kiew beantragen.
- Um eine Schengenvisum (Visum C) mit dem Hauptreiseziel Österreich zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Schweizer Botschaft in Tiflis oder an die Österreichische Botschaft in Baku.
- Um ein nationales Visum für Österreich (Visum D) oder einen Aufenthaltstitel für Österreich zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Österreichische Botschaft in Baku
weiterführende Informationen
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Visumantragstellung, zum Vielreisendeverfahren und zur elektronischen Verpflichtungserklärung den Hinweisen links auf dieser Seite.
Unter Quicklinks (rechts) stehen das Visumantragsformular sowie Hinweise zur Reise-Kranken- und Unfallversicherung zur Verfügung.
