Studieren in Österreich
Österreich bietet ausländischen Staatsangehörigen, so auch aus der Ukraine, eine Anzahl von Stipendien aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Mit Beginn des Studienjahres 2002/2003 wurde ein einheitlicher österreichischer Stipendienpool eingerichtet. Interessenten aller Partnerländer können sich um die Zuerkennung eines Stipendiums bewerben.
Es ist dabei zu beachten, dass für alle österreichischen Stipendien der Grundsatz gilt, dass die bestqualifiziertesten Bewerber ausgewählt werden.
Bei der Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines österreichischen Stipendiums.
Nähere Informationen und die Bewerbungsformulare können in den ÖAD Stipendiendatenbanken abgerufen werden unter:
Bewerbungsformulare sind für ukrainische Bewerber auch am Kulturforum der Österreichischen Botschaft Kiew erhältlich. Ausgefüllte Bewerbungen können über das Kulturforum Kiew nach Wien weitergeleitet werden.
Interessenten für Kunststipendien können sich auch direkt an „KulturKontakt“ wenden:
Spittelberggasse 3
A-1070 Wien
Telefon: +1043-1-523 87 65
Telefax: +1043-1-523 65 20
Informationen des OeAD finden Sie hier
Bewerbungsformulare für Spezialstipendien sind am Kulturforum Kiew erhältlich. Diese Anträge müssen über das Kulturforum der Österreichischen Botschaft Kiew eingebracht werden.
(z.B. Lehrerfortbildung - Internet-Homepage der Wiener Internationalen Hochschulkurse) unter:
Ihr Ansprechpartner am Kulturforum der Österreichischen Botschaft Kiew ist:
Herr Dr. Jakub Forst-Battaglia
Direktor des Österreichischen Kulturforums Kiew
Kulturforum
Ivana Franka 33, 01030 Kiew
Telefon: (+380/44) 277 27 90
Telefax: (+380/44) 230 23 52
E-Mail: mailto:kiew-ob(a)bmeia.gv.at
Informationen zum Aufenthaltstitel Erstantrag für Studierende
Die vollständigen Anträge sollten so früh wie möglich - mindestens 12 Wochen VOR dem beabsichtigten Studienbeginn an der Österreichischen Botschaft eingebracht werden.
Die Bearbeitungszeit durch die zuständige Inlandsbehörde kann bis zu 6 Monate dauern.
Bei den Anträgen sollte auf Vollständigkeit geachtet werden. Oft fehlt der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes (Bankbestätigung bzw. -verbindung) und der Nachweis des Rechtsanspruches auf eine ortsübliche Unterkunft - was durch die nachträgliche Beibringung unweigerlich zu längeren Warte/Bearbeitungszeiten führt.
Die AntragstellerInnen sollten ihre E-mail Adresse am Antragsformular unbedingt anführen
Die AntragstellerInnen sollen sich Sofort nach der Einreise in Österreich an die Inlandsbehörde zwecks Abholung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Beibringung von eventuell noch erforderlichen Unterlagen wenden.
Genaue Informationen, Antragsformulare, Leitfaden zur Unterhaltsberechnung, Leitfaden für Studierende,. entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Inneres

