Informationen für einen Aufenthalt in Österreich
Allgemeines
Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus einzubringen. Eine persönliche Vorsprache der AntragstellerInnen an der Botschaft ist grundsätzlich erforderlich!
Die vorherige Terminvereinbarung (kostenlos online) ist erforderlich.
Der Aufenthaltstitel wird je nach Zweck des Aufenthaltes als Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt.
Aufenthaltstitelanträge werden von der Botschaft an die zuständige Inlandsbehörde weitergeleitet, die auch die Entscheidung trifft. Die Bearbeitungsdauer, d. h. der Zeitraum zwischen der Beantragung bei der Botschaft und der Entscheidung durch die Inlandsbehörde beträgt mehrere Wochen (mindestens sechs bis acht Wochen), da der gesicherte Postweg und Bearbeitung diese Zeit erfordern. Nach Zustimmung der zuständigen Inlandsbehörde ist zum Zweck der Einreise ein Antrag auf Ausstellung eines Visums einzubringen. Die AntragstellerInnen sollten sich sofort nach der Einreise in Österreich an die Inlandsbehörde zwecks Abholung des Aufenthaltstitels wenden.
Fremdsprachige Dokumente müssen in beglaubigter deutscher Übersetzung beigelegt werden. Strafregisterauszug, Geburtsurkunde und erforderlichenfalls Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung im Original und Kopie.
Das Antragskonvolut ist in doppelter Ausfertigung einzubringen (1x Original und 1 x Kopie)
Das Anbringen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ist gebührenpflichtig:
Erwachsene € 80,- gem TP 1a(1) KGG
minderjährige Kinder unter 18 Jahren € 50,- gem. TP 1a(2) KGG
Rot-Weiss-Rot Karte und Jobseeker Visum
Vorläufige Informationen zum Visum für Arbeitssuchende (Jobseeker) bzw. zur Rot-Weiss-Rot Karte finden Sie auf der Website des Arbeitsmarktservice bzw. des Innenministeriums:
Informationen zum Aufenthaltstitel Erstantrag für Studierende
finden Sie unter: Studieren in Österreich
Informationen zu den Unterlagen
Genaue Informationen, Antragsformulare, Leitfaden zur Unterhaltsberechnung, Leitfaden für Studierende, Forscher, Schlüsselkräfte (key workers), Familienzusammenführung etc. entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter:
Bundesminsterium für Inneres - Niederlassung
Überblick - Die Liste der unten angeführten Dokumente ist nicht abschliessend. Bei Bedarf kann die Behörde im Einzelfall die Vorlage anderer oder zusätzlicher Dokumente auftragen.
- Antragsformular pro Person (in deutscher Sprache ausgefüllt und eigenhändig unterfertigt, für jeden Aufenthaltszweck gibt es ein eigenes Formular!)
- Kopien von alten Reisepässen
- gültiger Reisepass und eine Kopie des Reisepasses (der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein!)
- Kopie des Meldezettels
- ein aktuelles Passfoto
- evtl. Heiratsurkunde
- Nachweis einer alle Risiken abdeckenden Kranken- und Unfallversicherung
- Nachweis über die gesicherte Unterkunft (z.B. Mietvertrag)
- Geburtsurkunde
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes
- Führungszeugnis (für Personen unter 14 Jahren nicht erforderlich; nicht älter als 3 Monate)
Beispiele für zusätzliche Erfordernisse:
1) für den Zweck Studium: Merkblatt Studierende
- Zulassungsbescheid, eventuell Bestätigung des Österreichischen Akademischen Austauschdiensts (ÖAD)
2) für Aufenthaltstitel mit Erwerbstätigkeit:
- Einzelsicherungsbescheinigung des Arbeitsmarktservice (AMS), oder Beschäftigungsbewilligung, oder Werkvertrag / Dienstvertrag
- Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein
3) für Gastforscher, Gastlehrer:
- Aufnahmevereinbarung der zertifizierten Forschungseinrichtung
4) für Aupair-Kräfte: Merkblatt Aupair-Kräfte
- Anzeigenbestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) im Original
- Aupair-Vertrag
- Führungszeugnis
Hinweis: Für alle AntragstellerInnen gilt, dass die Liste der oben angeführten Dokumente nicht abschliessend ist. Bei Bedarf kann die Behörde im Einzelfall die Vorlage anderer oder zusätzlicher Dokumente auftragen.

