Allgemeine Informationen für Reisen nach Österreich
Allgemeine Informationen
Österreich ist ein Schengen-Staat.
Derzeit sind folgende Staaten Schengen-Vertragspartner: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (nicht EU-Mitglied), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (nicht EU-Mitglied), Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz (nicht EU-Mitglied), Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn
Staatsangehörige der Ukraine und Georgien benötigen für die Einreise nach Österreich einen gültigen (internationalen) Reisepass sowie einen Einreisesichtvermerk (Visum) oder einen Aufenthaltstitel.
Für kurzfristige Besuchsreisen nach Österreich bis zu maximal drei Monaten pro Halbjahr (gerechnet ab der ersten Einreise) benötigen Sie ein Visum der Kategorie C.
Wenn Sie einen nichttouristischen Aufenthalt von längstens 6 Monaten, z.B. als Student für ein Semester, als Betriebsentsandter, Künstler für einen Auftritt in Österreich, Gastforscher etc. planen, benötigen Sie ein Visum der Kategorie D (nationales Aufenthaltsvisum kombiniert mit Aufenthalt im ges. Schengenraum).
Für alle Aufenthalte, welche länger als 6 Monate dauern, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufträge auf Aufenthaltstitel werden an der Visastelle eingebracht und an die zuständige Inlandsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Öffnungszeiten der Konsularabteilung
in Konsularangelegenheiten:
Montag - Freitag, 09.30 - 12.00 Uhr
Visumantragstellung:
Montag – Freitag, 09:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Nachreichungen von Dokumenten in Visaangelegenheiten sowie persönliche Vorsprachen:
Montag - Freitag, 11:00 -12:30 Uhr
Passausgabe (in Visaangelegenheiten):
Montag - Freitag, 15.00 - 16.00 Uhr
Die Visaabteilung ist an ukrainischen und österreichischen Feiertagen geschlossen.
Die Konsularabteilung ist an österreichischen Feiertagen geschlossen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte einen der Menüpunkte links aus.
Terminvereinbarung für die Visumantragstellung
Weitere Informationen in Deutsch und Ukrainisch finden Sie auf unserem Merkblatt Terminvereinbarung.
Zur Vermeidung von Terminproblemen wird die rechtzeitige Terminvereinbarung bis mindestens 3 Wochen (in den Wintermonaten 6 bis 8 Wochen!) vor dem geplanten Reiseantritt nahegelegt.
Sollten Sie die Vorteile des Angebots der Terminvereinbarung durch das Service Center nicht nutzen wollen, so haben Sie die Möglichkeit, persönlich bei der Botschaft vorzusprechen und kostenlos einen Termin für sich selbst direkt bei der Botschaft einzuholen, Dienstag und Donnerstag zwischen 14:00 und 14:30 Uhr.
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Kontakt Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft Kiew
Österreichische Botschaft Kiew
vul. Ivana Franka 33
01901 Kiew
Tel.: +380/44/277 27 90
Fax: +380/44/230 23 52
E-Mail: kiew-ob(at)bmeia.gv.at
Telefonische Visaanfragen zwischen 10.00-11.00 h, Ortszeit Kiew (+1 h zu MEZ)
Reisehinweise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erhalten Sie unter:
Informationen über Straßenzustand, Verkehrsmeldungen, Baustellen in Österreich finden Sie bei:
