Reisepass
Der österreichische Reisepass
Per 30.03.2009 wurde der Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und zur Abnahme der Fingerabdrücke ist eine persönliche Antragsstellung erforderlich.
Um vorherige Terminvereinbarung (telefonisch unter +380-44-277 27 90 oder per e-mail an kiew-ob(at)bmeia.gv.at) wird gebeten.
Die Neuausstellung von Reisepässen dauert bis zu mehreren Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden.
Allgemeine Informationen zum österreichischen Reisepass sowie weiterführende links finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums
Informationen zum österreichischen Reisepass und FAQS finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums: Bundesministerium für Inneres - Reisepass
Wichtige Hinweise Einreise USA
Mit einem sogenanntem Notpass ist die visumfreie Einreise in die USA nicht möglich!
Ausstellung eines österreichischen Reisepasses
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- 1 aktuelles Passfoto nach ICAO Standard
- Personenstandserklärung (siehe Formular)
- Staatsbürgerschaftsnachweis Original und Kopie
- Geburtsurkunde Original und Kopie
- wenn zutreffend: Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschliessung, Original und Kopie bei Vorehe: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- falls Eintragung gewünscht: Nachweis des akademischen Grades Original und Kopie
- Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens – sofern zutreffend
- Wohnsitznachweis in der Ukraine
- Bisheriger Reisepass im Original oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
Konsulargebühr: € 70,-- gem. TP 6(1) Konsulargebührengesetz (wird bar in Euro eingehoben)
Reisepass für Minderjährige
Die Miteintragung von Minderjährigen ist nicht mehr möglich.
Falls der/die Minderjährige/n bisher in den Reisepässen der Eltern miteingetragen war/en, sind diese zwecks Streichung der Eintragung/en vorzulegen.
Die Antragstellung für unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter im Beisein des unmündigen Minderjährigen.
Die Antragstellung für mündige Minderjährige (über 14 Jahre aber unter 18 Jahre) kann durch den Minderjährigen selbst erfolgen; die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss entweder persönlich vor Ort oder durch eine beglaubigte schriftliche Zustimmungserklärung erfolgen.
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses für Minderjährige benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Minderjährige"
- 1 aktuelles Passfoto nach ICAO Standard
- Personenstandserklärung (siehe Formular)
- Geburtsurkunde Original und Kopie
- Staatsbürgerschaftsnachweis Original und Kopie
- Falls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung, zutreffendenfalls Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss - Original und Kopie
- Wohnsitznachweis in der Ukraine
- Bisheriger Reisepass im Original oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
Ausländische Urkunden sind mit Apostille und beglaubigter Übersetzung im Original und in Kopie vorzulegen.
Konsulargebühr: bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (Reisepass mit CHip): Euro 30,-- gem. TP 6(2) KGG ; ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (Reisepass mit CHip und Fingerabdruck) Euro 70,-- gemäß TP 6(1 ). Die Konsulargebühr wird bar in Euro eingehoben. Für die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für Kinder innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt wird keine Gebühr eingehoben.
Nachträgliche Änderungen / Ergänzungen
Namensänderung
In EU-Reisepässen sind keine nachträglichen Namensänderungen möglich; in diesen Fällen ist ein neuer Reisepass zu beantragen.
Eintragung akademischer Grade oder Standesbezeichnung Ingenieur
- Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung (auch postsekundär) ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses Titels in öffentlichen Urkunden zu verlangen.
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- Reisepass,
Miteintragung von Kindern
- Neue Kindermiteintragungen sind seit dem 15.6.2009 nicht mehr möglich.
- Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
- Am 15.6.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit. Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet behält jedoch seine Restgültigkeit.
Wohnortänderung
Eine Wohnortänderung ist nur im roten EU-Reisepass (ausgestellt bis 15. Juni 2006) möglich. Eine Änderung des Wohnortes im Reisepass ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Eintragung ist freiwillig.
Konsulargebühr für Änderungen im Reisepass : 25,00 Euro gemäß TP 6 (3) KGG (wird bar in Euro eingehoben)
Wohnsitznachweis in der Ukraine Verleihungsurkunde bzw. Bescheid über den akademischen Grad oder die Standesbezeichnung; gegebenenfalls Nachweis der Anerkennung (Nostrifizierung) eines ausländischen akademischen Grades in Österreich.
Verlorener oder gestohlener Reisepass
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Setzen Sie sich unverzüglich mit der Österreichischen Botschaft in Kiew in Verbindung.
Die Botschaft kann in Notfällen kurzfristige Reisepässe ausstellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- 1 aktuelles Passfoto nach ICAO Standard
- Personenstanderklärung (siehe Formular)
- Fotokopie des verlorenen/gestohlenen Reisepasses (sofern vorhanden), sonstiges Identitätsdokument oder Identitätszeuge
- Polizeiliche Verlustanzeige
Konsulargebühr: € 70,-- gem. TP 6(1) Konsulargebührengesetz (wird bar eingehoben)

