Reisen in die Ukraine
Allgemeine Reisehinweise für die Ukraine (Einreise, Sicherheit, Zoll, Klima etc.) und ergänzende Informationen zur EURO 2012 finden Sie auf der Homepage des Aussenministeriums.
Hinweis Internetbekanntschaften:
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, an unbekannte Personen (zumeist an Frauen, mit denen Bekanntschaft über das Internet geschlossen wurde) Geldbeträge zu überweisen. Allfällige Behauptungen, dass zum Visaerwerb ein hoher Geldbetrag überwiesen werden muss, sind falsch. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Konsularabteilung auf.
Einreise und Aufenthalt
Österreichische StaatsbürgerInnen benötigen für die Einreise in die Ukraine kein Visum, wenn die Dauer des Aufenthaltes 90 Tage pro Halbjahr, gerechnet ab der 1. Einreise, nicht überschreitet und es sich um kurzfristige Aufenthalte handelt und keine Arbeitsaufnahme, Studium etc. beabsichtigt ist.
Bei einem voraussichtlich längeren Aufenthalt in der Ukraine, zur Arbeitsaufnahme, Studium etc. benötigen österreichische StaatsbürgerInnen ein Visum, ausgestellt von der ukrainischen Botschaft in Wien (oder der ukrainischen Botschaft im jeweiligen Wohnsitzland). Auskunft zu den aktuellen ukrainischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine in Wien:
Tel.: + 43 1/479-7172-55
Fax: + 43 1/479-7172-48
Im Fall, dass der Aufenthalt eines/er ÖsterreicherIn nach rechtmäßiger visafreier Einreise die 90 Tage pro Halbjahr überschreiten würde, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der zuständigen ukrainischen Behörde zu beantragen.
Für die Einreise, Aufenthalt und Ausreise ist ein gültiger Reisepass notwendig. Die Botschaft empfiehlt, dass der Reisepass mindestens 3 Monate länger gültig als der beabsichtigte Aufenthalt in der Ukraine ist. Die Einreise mit einem Notreisepass ist NICHT möglich.
Es wird in der Ukraine ansässige ÖsterreicherInnen, österreichischen Touristen und Geschäftsreisenden empfohlen, beim Abschluss einer Reise-Kranken-/Unfallversicherung auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Aufenthalt oder Reisen in der Ukraine zu achten. Die Zusatzversicherung sollte insbesondere eine Rückholung per Flugambulanz beinhalten bzw. garantieren.
Es wird vor Taschendiebstählen und Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Brieftaschen oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihre Brieftasche vorzuzeigen.
In der Ukraine besteht Ausweispflicht. Aus Sicherheitsgründen (Taschendiebstahl) wird empfohlen, eine Kopie Ihres Reisepasses mit sich zu führen und den Reisepass sicher z.B. im Hotel zu verwahren.
Bitte beachten Sie auch, dass der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen nicht gestattet ist und geahndet werden kann.
