Personalausweis
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines österreichischen Personalausweises:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- 1 EU-Passbild
- Personenstanderklärung (beiliegend)
- Geburtsurkunde Original und Kopie
- Staatsbürgerschaftsnachweis Original und Kopie
- Wenn zutreffend: Heiratsurkunde, mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung Original und Kopie; bei Vorehe: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Falls Eintragung gewünscht: Nachweis des akademischen Grades in Original und Kopie
- Wohnsitznachweis in der Ukraine
- Reisepass bzw. falls zutreffend Personalausweis
- Bei Diebstahl oder Verlust: Polizeiliche Bescheinigung
Bei Minderjährigen ist zusätzlich ein Wohnsitznachweis von beiden Elternteilen erforderlich.
Bei geschiedener Ehe: Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
Konsulargebühr: Euro 62,-- (gem. TP 6(5) KGG); für Kinder bis zum 16. Lebensjahr: Euro 27,-- (gem. TP 6(6) KGG). Die Konsulargebühr ist in bar bei Antragstellung zu entrichten.
