Beglaubigung
Die Beglaubigung privater Unterschriften
Unterschriften von Privatpersonen werden nur beglaubigt, wenn Sie österreichischer Staatsbürger sind oder wenn die Urkunden vor österreichischen Behörden verwendet werden sollen. Die Unterschrift muss vor dem Beglaubigungsbeamten eigenhändig getätigt werden. Die Identität muss durch einen gültigen Lichtbildausweis persönlich nachgewiesen werden. Die Botschaft ist nicht für den Inhalt der Urkunden verantwortlich.
Die Vidimierung von Abschriften oder Kopien
Die Vidimierung ist die Beglaubigung der vollen Übereinstimmung einer Abschrift oder sonstigen Kopie mit dem vorgelegten Original eines Schriftstückes.
Das Haager Beglaubigungsübereinkommen
Die Beglaubigung behördlicher Unterschriften und Amtssiegel der Ukraine wird von der Österreichischen Botschaft Kiew nicht durchgeführt. Das Haager Beglaubigungsübereinkommen sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Beglaubigung behördlicher Unterschriften und Amtssiegel mittels „Apostille“ durch die jeweils zuständigen Behörden des Empfangsstaates vor.
Konsulargebühr für Beglaubigungen
Die Konsulargebühr je Beglaubigung beträgt € 40,-- und ist bar bei der Einreichung zu entrichten. (gültigen Identitätsausweis nicht vergessen!)
