Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Erwachsene
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Bitte Beachten
Um Ihre Anträge ordnungsgemäß bearbeiten zu können, kann in besonderen Fällen die Vorlage von weiteren (nicht in den jeweiligen Informationsblättern aufgelisteten) Unterlagen/Dokumenten erforderlich sein. Gegebenenfalls wird Sie das Generalkonsulat nach Prüfung Ihres Antrags entsprechend informieren.
