Verhaftung
Sollten Sie verhaftet werden oder Kenntnis von der Verhaftung eines österreichischen Staatsbürgers erlangen, verlangen Sie bitte sofort, dass die Österreichische Botschaft verständigt wird bzw. verständigen Sie bitte die Österreichische Botschaft. Gemäß Artikel 36 der Konsularkonvention steht der Botschaft das Recht zu, österreichischer Staatsbürger, die verhaftet wurden, zu besuchen, mit ihnen zu kommunizieren und für ihre Rechtsvertretung zu sorgen. Die Botschaft kann nicht selbst Ihre rechtsanwaltliche Vertretung übernehmen, wird Ihnen aber bei der Ausfindigmachung eines geeigneten Anwalts behilflich sein. Die Kosten des Rechtsanwalts können nicht von der Botschaft getragen werden.
Angehörige aus Österreich von in Indonesien, Singapur oder Timor Leste verhafteten österreichischen Staatsbürgern können sich an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Abteilung IV.1, in Wien wenden: +43 50 11 50-0.
