Strafregister
Strafregisterbescheinigung in Österreich
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Sie können die Strafregisterbescheinigung bei der Österreichischen Botschaft in Jakarta beantragen.
Erforderlich:
- Antragsformular-Strafregisterbescheinigung
- Reisepass oder Personalausweis
- Konsulargebühren € 42,00
Der/Die AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Strafregisterbescheinigung per Internet
In Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als E-Government-Verfahren umgesetzt. Der Weg zum Gemeindeamt, Polizeikommissariat in Österreich bzw. zu einer konsularischen Vertretung Österreichs im Ausland entfällt ab sofort. In wenigen Minuten ist das Webformular ausgefüllt und mit der Bürgerkarte signiert. Die Gebühr wurde auf € 15,10 verringert, die online mit Kreditkarten bezahlt werden kann. Die Zustellung erfolgt derzeit noch per Post.
Weitere Informationen und das Webformular finden Sie unter:
Strafregisterauszug in Indonesien
Wenden Sie sich bitte an die für Sie nach dem Wohnort zuständige Polizeidienststelle.
