Reisepass
Österreichische Reisepässe können NICHT verlängert werden. Um einen neuen Reisepass zu beantragen, müssen Sie UNBEDINGT PERSÖNLICH bei der Österreichischen Botschaft in Jakarta (Erreichbarkeit und Öffnungszeiten) oder - wenn Sie in Singapur wohnen - bei der Österreichischen Botschaft in Singapur vorsprechen.
Auf Grund einer EU-Verordnung werden seit 2009 in Österreich verpflichtend Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Dies bedeutet, dass die Beantragung eines neuen österreichischen Reisepasses nur persönlich erfolgen kann, da Fingerabdrücke abgenommen werden müssen. Österreich erhöhte so den Schutz von Reisepässen vor unberechtigter Verwendung und Fälschung.
Die Fingerabdrücke werden anlässlich der Beantragung des Reisepasses bei der Österreichischen Botschaft erfasst. Dies geschieht, indem mithilfe eines Fingerabdruck-Scanners Bilder von zwei Fingern – in der Regel von den Zeigefingern – gemacht werden. Danach werden diese Bilder ausschließlich auf dem Chip des Passes gespeichert. Eine nachträgliche Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Datenträger der bisherigen Reisepässe mit Chip ist nicht möglich. Von Kindern unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Das Passfoto wird gescannt und im Pass auf ein mit Sicherheitsdruck versehenes Papier gedruckt, das zusätzlich mit einer Sicherheitsfolie versehen ist. Für den Reisepass muss bei der Antragstellung, wie bisher, ein den EU-Passbildkriterien entsprechendes Passfoto in Farbe an die Passbehörde übergeben werden, denn das Foto muss, was Gesichtsausdruck, Größe und Schärfe betrifft, spezielle Anforderungen erfüllen.
„Alte“ Reisepässe können bis zum jeweiligen Ablaufdatum weiter verwendet werden.
Seit dem 15. Juni 2012 sind Miteintragungen eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt seinen eigenen Pass. Es gilt das Prinzip "Eine Person - ein Reisepass", welches von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt wurde.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Erklärung"
- Ihre/n derzeitigen Reisepass/pässe und Fotokopie der ersten Seiten Ihres derzeitigen Passes
- Nachweis Ihres Hauptwohnsitzes oder Ihres Aufenthalts (KITAS, Bestätigung des RT oder RW, Aufenthaltserlaubnis)
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
- falls geschieden: Scheidungsurteil
- falls Eintragung gewünscht: Nachweis eines akademischen Grads
- 1 Passfoto, das besonderen Kriterien entsprechen muss, die weiter unten erklärt werden.
- Konsulargebühr: € 76,00 (in IDR umgerechnet, siehe Konsulargebühren) oder € 30,00 für Kinderpässe. Nur Barzahlung in indonesischer Währung möglich. Keine Kreditkarten oder Schecks!
- bei Kinderpässen: Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis betreffend die Kinder (der/die Sorgeberechtigte muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein)
Gemäß § 1 (1) Pass G-DV ist die persönliche Vorsprache aller Passwerber - auch von Säuglingen und Kindern unter 12 Jahren - verpflichtend.
Um Sie möglichst rasch und ohne längere Wartezeiten bedienen zu können, empfehlen wir insbesondere Personen, die extra anreisen müssen, die vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins: +62 21 2593037 Nebenstelle 31.
Bessere Erreichbarkeit - Zuständigkeit
- Sie können Ihren neuen Reisepass bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
- Wenn Sie innerhalb der EU wohnen, können Sie bei jeder Österreichischen Botschaft oder jedem Österreichischen Generalkonsulat auf dem Gebiet der EU Ihren Reisepassantrag stellen.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im sonstigen Ausland? In diesem Fall können Sie sich nicht nur an ihre zuständige Botschaft, sondern auch an jede bzw. jedes geographisch zum Ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. gelegenes Generalkonsulat wenden. (Beispiel: Sie wohnen in Medan/Indonesien. Sie können sich nicht nur an die Botschaft in Jakarta, sondern auch an die Botschaft in Kuala Lumpur oder in Singapur wenden.)
Wichtige Hinweise für die Beschaffenheit des Passfotos
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage für die Herstellung aller modernen Ausweisdokumente.
- FORMAT: Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen aus dem Bild ragen. Der Augenabstand (von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8 mm (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert darstellen (keine spiegelverkehrten Aufnahmen, keine Änderung der Proportionen, z. B. um den Kopf schmäler aussehen zu lassen).
- SCHARFE und KONTRAST: Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
- FOTOQUALITÄT: Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzenden und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur (z. B. Wabenmuster) mit hoher Druckauflösung vorliegen. Weiters darf das Foto keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen. Die Farben sollen natürlich sein und "rote Augen" vermieden werden.
- HINTERGRUND: Der Hintergrund muss einfärbig hell sein (idealerweise grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild.)
- AUSLEUCHTUNG: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden.
- KOPFPOSITION UND GESICHTSAUSDRUCK: Das Lichtbild muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
- AUGEN UND BLICKRICHTUNG: Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
- BRILLENTRÄGER: Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein. Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
- KOPFBEDECKUNG: Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
- KINDER: Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
- FARBFOTOS ODER SCHWARZ/WEISS-FOTOS: Für Reisepässe können nur Farbfotos verwendet werden.
Weiter Informationen finden Sie unter "Passfotokriterien"
Wie lange muss ich warten?
Die Ausstellung des Reisepasses dauert rund drei Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Reisepasses verständigt werden können. Erst dann ist die Abgabe des alten Reisepasses im Original erforderlich. Im Gegenzug erhalten Sie Ihren neuen Reisepass.
Nachträgliche Änderungen
Folgende nachträgliche Änderungen sind im Reisepass möglich:
- Eintragung eines akademischen Grades (nicht bei den Personaldaten, sondern bei den nachträglichen Änderungen)
- andere Eintragungen, wenn das besondere Interesse daran glaubhaft gemacht wird
Die Konsulargebühr für Änderungen beträgt € 25,00.
Reisepass gestohlen oder verloren?
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige und informieren Sie unverzüglich die Österreichische Botschaft in Jakarta. Sie kann für Sie einen "Notpass" ausstellen.
Beachten Sie bitte, dass dieses Dokument (amtlich "gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle gemäß § 4a Passgesetz 1992" genannt) nur ausgestellt wird, um Ihnen die Rückkehr nach Österreich oder eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen. Insbesondere ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses stark begrenzt. Sie können diesen Reisepass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht benützen; auch nicht für Reisen in Länder, die ansonsten die Einreise mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass gestatten.
- Vergewissern Sie sich, ob Sie für die Einreise in bestimmte Länder (z. B. USA) mit dem Notpass ein zusätzliches Visum benötigen.
- Sie sollten nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses beantragen. In Östereich erstatten Sie bitte zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige und wenden Sie sich an die nächstgelegene Passbehörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet beim HELP-Amtshelfer.
- Sie dürfen den verlorenen Reisepass, sollten Sie ihn wieder finden, auf keinen Fall verwenden, da Sie sonst bei einer Kontrolle in Schwierigkeiten geraten können. Wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Passbehörde in Österreich oder konsularische Vertretung Österreichs im Ausland.
Formulare für Beantragung eines Notpasses
Die konsularischen Vertretungen werden sich bemühen, Ihren Notpass so rasch wie möglich auszustellen. Wegen der manchmal notwendigen Rückfragen und Überprüfungen bei den Passbehörden kann es manchmal zu einer Wartezeit von ein bis zwei Tagen kommen. Insbesondere an Wochenenden und österreichischen Feiertagen ist eine sofortige Erledigung meist nicht möglich, weil die Passbehörden in Österreich im Gegensatz zu den konsularischen Vertretungen Österreichs im Ausland über keinen Bereitschaftsdienst verfügen. Sollte dieser Fall eintreten, wird für Ihr Verständnis gedankt.
Österreichische StaatsbürgerInnen, die ihren Reisepass auf Bali verlieren, können sich auch an das Schweizerische Honorarkonsulat in Kuta wenden, das die konsularischen Interessen Österreichs auf Bali vertritt. Es ist häufig möglich, mit einer Bestätigung des Schweizerischen Honorarkonsulats das Land über den Flughafen in Denpasar zu verlassen. Beachten Sie aber bitte, dass Fluglinien wegen der Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörden auf einer einwandfreien Identifizierung der Passagiere bestehen und die Mitnahme von Passagieren ohne Lichtbildausweis ablehnen können.
USA-Reisen
Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt worden sind, bedürfen für Reisen in die USA eines Visums! Sollten Sie mit einem solchen Reisepass in die USA reisen wollen, informiert Sie die Österreichische Botschaft gerne über die genauen Modalitäten.
InhaberInnen von creme-farbenen Notpässen benötigen seit dem 1. Juli 2009 für Reisen in die USA oder für einen Transit durch die USA ein Visum, das von den US-Botschaften bzw. -Konsulaten erteilt wird. Die amerikanischen Grenzkontrollstellen können in humanitären Notfällen eine visafreie Einreise mit einem Notpass ermöglichen. Dies liegt aber im jeweiligen Ermessen der Grenzkontrollstelle, weshalb dringend geraten wird, nach Möglichkeit mit einem Notpass das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die aktuellen Reisehinweise.

