Personenausforschung
Personenausforschung in Indonesien
Die Möglichkeiten, eine Person, die sich in Indonesien aufhält, auszuforschen, sind mangels eines zentralen Melderegisters begrenzt. Die Botschaft kann aus datenschutzrechtlichen Gründen über Personen, die bei ihr erfasst sind, keine Auskunft erteilen. In besonderen Fällen kann die Botschaft bevollmächtigte Vertreter in den Landesteil entsenden, wo sich eine gesuchte Person aufhalten soll, um vor Ort Nachforschungen anzustellen. Die dabei entstehenden Kosten müssen vom Antragsteller getragen werden.
Ein an eine konsularische Vertretung gerichtetes Ersuchen um Personenausforschung ist - unabhängig vom Resultat - auf jeden Fall gebührenpflichtig und kostet mindestens € 24,00. Bei umfangreichen Nachforschungen kommen noch die Kosten für die Sachauslagen hinzu.
Personenausforschung in Österreich
Um die neue Adresse einer Person ausfindig zu machen, wenden Sie sich bitte
- in den Bundesländern: an den Meldeservice der Gemeindeämter
- in Wien: an den Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und
- ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).
Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim HELP-Amtshelfer- Personen/Meldeauskunft.
Eintragungen im österreichischen Telefonbuch können Sie unter folgendem Link finden.
