Lebensbestätigung
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Grundsätzlich muss die Person, deren Leben bestätigt werden soll, persönlich bei der nächstgelegenen konsularischen Vertretung vorsprechen und dort ihre Identität nachweisen. Die Bestätigung ist in Pensionsangelegenheiten konsulargebührenfrei.
Weitere Auskünfte erteilen die Pensionsversicherungsträger.
