Dokumentenbeschaffung
Sie benötigen Urkunden oder Dokumente aus Österreich?
Für eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Auszüge aus dem Geburtenbuch, Ehebuch oder Sterbebuch (am besten auf internationalem Formular, damit keine Übersetzung erforderlich wird) wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, bei dem der Personenstandsfall verzeichnet wurde.
Die Adresse und Telefon- bzw. Telefaxnummern finden Sie im:
Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt.
Sollte die Begleichung der Gebühren in Österreich ein Problem darstellen, können Sie das Standesamt um die Übermittlung an die Österreichische Botschaft in Jakarta oder Singapur bzw. das Schweizerische Honorarkonsulat auf Bali ersuchen, wo Sie die Gebühren dann entrichten können. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich Konsulargebühren in Höhe von mindestens EUR 18,00 anfallen.
Sollten Sie andere Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden haben, steht Ihnen die Österreichische Botschaft gerne für eine Hilfestellung zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass österreichische Urkunden der Beglaubigung bedürfen, um in Indonesien zu gelten. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Beglaubigung".
Sie benötigen Urkunden oder Dokumente aus Indonesien?
Österreichische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Indonesien können die Beschaffung von Personenstandsurkunden in Indonesien durch die Österreichische Botschaft beantragen. Die Konsulargebühren betragen in diesem Fall mindestens EUR 24,00 (auch wenn die Bemühungen erfolglos waren).
Folgende Angaben werden benötigt:
- Vor- und Familienname
- Familienname bei Geburt
- Ort der Geburt
- Tag der Geburt
- Ort und Tag des Personenstandsfalls (Eheschließung, Tod)
- Angabe des Grunds zur Beschaffung
Da sich die Beschaffung der Unterlagen je nach Entfernung von der Hauptstadt Jakarta und Erreichbarkeit des Ausstellungsorts mehr oder weniger schwierig gestalten kann, müssen Sie mit einer mehrwöchigen Erledigungsdauer rechnen. Da es in den meisten Fällen notwendig ist, Vertrauenspersonen direkt zur Ausstellungsbehörde zu entsenden, können beträchtliche Reise- und Beschaffungskosten entstehen. Die Botschaft wird Sie daher bei Kosten, die voraussichtlich € 30,00 übersteigen, vorher kontaktieren und um die Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung ersuchen. Die Beschaffungskosten werden Ihnen dann nach Abschluß der Angelegenheit mittels eines sogenannten "Konsulargebührenbescheids" zum Ersatz mittels Einzahlung auf das PSK-Konto des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien vorgeschrieben werden.
Sie können die Dokumentenbeschaffung auch beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien beantragen. In diesem Fall ist sofort zusätzlich eine Eingabengebühr in Höhe von € 13,00 zu entrichten.
Wenn Sie nicht ausdrücklich etwas anderes wünschen, wird die Botschaft auch die Beglaubigungen und Überbeglaubigungen der indonesischen Behörden besorgen und die für den österreichischen Rechtsbereich nötige Überbeglaubigung vornehmen. Dafür ist erfahrungsgemäß mit Kosten von rund € 150,00 zu rechnen.
Die Beschaffung einer indonesischen Urkunde kann demnach in schwierigeren Fällen insgesamt um die € 500,00 kosten, weshalb es sich in manchen Fällen aus Kostengründen empfehlen kann, Freunde, Bekannte oder Angehörige zu bevollmächtigen und sie die Unterlagen besorgen zu lassen.
