Beglaubigung
Beglaubigung von Urkunden
Urkunden, die von einer amtlichen Stelle in Österreich oder Indonesien ausgestellt worden sind, bedürfen der Beglaubigung, um in Österreich oder Indonesien anerkannt zu werden.
Beachten Sie bitte folgende praktische Hinweise:
A. Beglaubigungsweg in Österreich
B. Sie wollen eine indonesische Urkunde in Österreich verwenden:
Alle in Indonesien ausgestellten Urkunden müssen vom indonesischen Justizministerium und dann vom indonesischen Außenministerium beglaubigt werden. Von Religionsbehörden ausgestellte Unterlagen müssen vorher noch vom Religionsministerium bestätigt werden. Zeugnisse und Diplome von Universitäten und Hochschulen müssen vom Ministerium für höhere Bildung beglaubigt werden. Dann kann die Österreichische Botschaft eine Beglaubigung vornehmen. Es ist unbedingt erforderlich, das Originaldokument vorzuweisen. Es sollte nach Möglichkeit nicht in Plastikfolie (wie in Indonesien vielfach üblich) eingeschweißt sein, weil dann die Beglaubigungsvermerke nicht oder nur schwer angebracht werden können. Die Konsulargebühren betragen € 40,00 pro Beglaubigung und sind in IDR (umgerechnet zum aktuellen Kassawert, siehe Konsulargebühren) in bar zu entrichten. Keine Schecks oder Kreditkarten!
Übersetzungen von ausländischen Dokumenten, die österreichischen Behörden vorgelegt werden, müssen von einem in Österreich offiziell registrierten "gerichtlich beeidigten Übersetzer" übersetzt und durch dessen Siegel und Unterschrift bestätigt werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Österreichische Botschaft beglaubigt die Unterschrift von Privatpersonen, soweit die Dokumente für Österreich bestimmt sind. Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es unbedingt erforderlich, dass die Unterschrift vor dem Konsul bzw. Beglaubigungsbeamten geleistet wird. Sprechen Sie deshalb persönlich vor und nehmen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Die Konsulargebühren betragen € 40,00 und sind in IDR (umgerechnet zum Kassawert, siehe Konsulargebühren) in bar zu entrichten. Keine Schecks oder Kreditkarten!
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung
Die Österreichische Botschaft beglaubigt die Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung. Hiezu müssen das Original des Dokuments und die Kopie vorgelegt oder übermittelt werden. Die Konsulargebühren betragen € 40,00 und sind in IDR (umgerechnet zum Kassawert, siehe Konsulargebühren) in bar zu entrichten. Keine Schecks oder Kreditkarten!
Beglaubigung einer Übersetzung
Die Östereichische Botschaft ist nicht befugt, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.
Für die Anerkennung einer Übersetzung in Indonesien ist es erforderlich, dass sie von einem Übersetzer, der vom indonesischen Justizministerium zugelassen ist, vorgenommen worden ist oder - wenn sie von einem ausländischen Übersetzer erfolgt ist - die Unterschrift des Übersetzers den selben Beglaubigungsweg wie das Originaldokument durchlaufen hat, d. h. dass vor der Verwendung in Indonesien der Beglaubigungsvermerk von der Indonesischen Botschaft in Wien angebracht worden sein muss.
Für Übersetzungen in Österreich wenden Sie sich bitte an einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Liste der zugelassenen Übersetzer in Österreich finden Sie unter dem nachstehend angeführten Link.
