Aufenthalt in Indonesien
Österreichische Staatsbürger benötigen für einen befristeten Aufenthalt der nicht touristischer Art ist, ein Visum.
Die Außenhandelsstelle Jakarta stellt auf ihrer Homepage den AWO-Fachreport "Arbeitsrecht und Ausländerbeschäftigung in Indonesien" zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung, der eine ausgezeichnete und detaillierte Beschreibung der einzuhaltenden Vorschriften zum Inhalt hat.
Unterlagen zum indonesischen Einwanderungs- und Fremdenrecht (ohne Gewähr)
Die nachstehenden Unterlagen wurden von den indonesischen Behörden zur Verfügung gestellt. Die Botschaft übernimmt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Insbesondere die Übersetzung in die englische Sprache erscheint mangelhaft. Die Botschaft hat eine Übersetzung in die deutsche Sprache in Auftrag gegeben, die so bald wie möglich online gestellt werden wird.
