Au Pair
Die Österreichische Botschaft kann keine Au Pair-Stellen vermitteln. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter. Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) informiert die österreichischen Gasteltern über die zu beachtenden Bestimmungen.
Au Pair-Kräfte aus Indonesien, Singapur und Timor-Leste müssen eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" beantragen. Nähere Informationen finden Sie im nachstehenden Merkblatt "Au pair - Information über Aufenthaltsbewilligung und Visum", das zum Herunterladen zur Verfügung steht.
