Visa-Information
Die Adresse der Österreichischen Botschaft in Jakarta lautet wie folgt:
Jalan Terusan Denpasar Raya (Jalan H. R. Rasuna Said Kav. X/3 N° 1)
Kuningan, Jakarta Selatan 12950, Indonesia
Postadresse: Austrian Embassy, P. O. Box 2747, Jakarta Pusat 10001, Indonesia
Parteieneingang: Jalan H. R. Rasuna Said Kav. X/3 N° 1, Kuningan, Jakarta Selatan 12950, Indonesia
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 9.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: +62 21 259 30 37
Telefax: +62 21 529 20 651
E-Mail: jakarta-ob(at)bmeia.gv.at
Bitte lesen Sie die Informationsbroschüre "Visum für Österreich", die hier zum Download zur Verfügung steht, sorgfältig durch. Sie enthält alle nötigen Angaben.
ACHTUNG: Die Einreichung von Visaanträgen über ein Reisebüro ist NICHT möglich! Alle Visawerber müssen persönlich vorsprechen (auch bei organisierten Gruppenreisen)!
Falls Sie Ihre Reise nach Österreich über ein indonesisches Reisebüro buchen, sollten Sie sich bei diesem ausdrücklich vergewissern, dass die Buchungsunterlagen des gewählten Reisebüros von der Botschaft akzeptiert werden.
MINDESTBEARBEITUNGSZEIT: 14 TAGE! Keine Ausnahme möglich!
Elektronische Verpflichtungserklärung
Anstelle der bisherigen gerichtlich oder notariell beglaubigten Verpflichtungserklärung ist es ab dem 1. Juni 2009 für Privatpersonen oder bevollmächtigte Vertreter eines Vereins sowie Firmen möglich, bei der für den Wohnort in Österreich zuständigen Fremdenpolizeibehörde eine Verpflichtungserklärung abzugeben, die dann der Botschaft elektronisch übermittelt wird. In diesem Fall entfällt die Beglaubigung. Wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an die zuständige Fremdenpolizei in Österreich, das Bundesministerium für Inneres und lesen Sie die Hinweise in der Visainformationsbroschüre.
Soll der Antrag in Singapur bei der Französischen Botschaft, die Österreich bei der Erteilung von Schengenvisa vertritt, oder in Timor Leste bei der Portugiesischen Botschaft gestellt werden, kann die elektronische Verpflichtungserklärung nicht verwendet werden. Benützen Sie in diesem Fall bitte folgendes Formular: Verpflichtungserklärung
Schengenvisa für Malta und Slowenien
Die Österreichische Botschaft in Jakarta kann vertretungsweise auch Schengenvisa für Malta und Slowenien erteilen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für ein österreichisches Schengenvisum!
Einreichung von Unterlagen
Die Österreichische Botschaft ersucht Sie um Verständnis, dass sämtliche Unterlagen zu Visaanträgen nur von den Antragstellern bzw. Antragstellerinnen persönlich eingereicht werden können. Es ist NICHT möglich, mit Dritten über individuelle Visaanträge zu korrespondieren bzw. Auskünfte darüber zu erteilen. Die Botschaft stellt keine Bestätigungen über den ordnungsgemäßen Empfang von Unterlagen in Visaverfahren aus. Alle Mitteilungen und Verfahrensanordnungen ergehen NUR an den/die Antragsteller bzw. Antragstellerin direkt und persönlich.
Längere Aufenthalte (mehr als 3 Monate) oder Niederlassung in Österreich
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten oder in Österreich ständig niederlassen wollen, müssen Sie ein D-Visum oder einen Aufenthaltstitel vor Ihrer Einreise nach Österreich beantragen. Die nachstehenden Hinweise stellen einen Auszug aus den sehr umfangreichen Bestimmungen dar. Die Österreichische Botschaft in Jakarta berät Sie gerne über die genauen Verfahrensregeln, die in Ihrem Fall anzuwenden sind.
Aufenthalt bis zu 6 Monate
Für Aufenthalte bis zu 6 Monate beantragen Sie bitte persönlich bei der Österreichischen Botschaft in Jakarta ein D- und (falls erforderlich oder gewünscht) ein C-Visum (also zwei Visaanträge!). [Personen mit Hauptwohnsitz in Singapur können die Anträge bei der Österreichischen Botschaft in Singapur zur Weiterleitung nach Jakarta abgeben.] Rechnen Sie mit mindestens 14 Tage Erledigungsdauer. Die Konsulargebühren betragen € 75,00 für das D-Visum sowie € 60,00 für das C-Visum.
Legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- 2 Antragsformulare (wie bei Schengen-C-Visum)
- Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Wiederausreise aus Österreich gültig sein muss, und Fotokopie des Reisepasses
- 2 Passfotos
- Geburtsurkunde im Original und Fotokopie
- zutreffendenfalls: Heiratsurkunde, Adoptionsurkunde, etc.
- Nachweis des Reisezwecks (Entsendebestätigung, Au Pair-Anzeigebestätigung, Studienzulassung, etc.)
- Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft in Österreich
- Nachweis der finanziellen Unterhaltsmittel (mind. € 690,00 pro Person und Monat)
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
Aufenthalte über 6 Monate und ständige Niederlassung in Österreich
Wenn Sie sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten wollen oder sich ständig niederlassen wollen, müssen Sie bei der Österreichischen Botschaft in Jakarta einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen bevor Sie nach Österreich reisen. [Anmerkung: Staatsangehörige aus Singapur können solche Anträge auch direkt beim zuständigen Landeshauptmann in Österreich einbringen oder bei der Österreichischen Botschaft in Singapur zur Weiterleitung abgeben.]
Aufenthaltstitel werden von den zuständigen Behörden in Österreich (Landeshauptmann) in Form einer Karte wie folgt ausgestellt:
- Aufenthaltsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung
- Daueraufenthalt
- Familienangehöriger
Je nach Aufenthaltszweck sind verschiedene Formulare (ausschließlich in deutscher Sprache) vorgesehen, die bei nachstehender Internetseite zum Download zur Verfügung stehen:
Erstanträge müssen auf jeden Fall bei der österreichischen Berufsvertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) eingebracht werden, die nach Ihrem Wohnsitz zuständig ist. Ausgenommen sind davon Personen, die sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen können.
Legen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
- Kopie Ihres Reisepasses
- Geburtsurkunde
- zutreffendenfalls: Heiratsurkunde, Adoptionsurkunde, etc.
- 1 Passfoto
- Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft in Österreich
- Nachweis des finanziellen Unterhalts in Österreich bzw. Haftungserklärung einer in Österreich wohnenden Person (Ausnahme bei Angehörigen, für die eine Person in Österreich unterhaltspflichtig ist)
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung (Ausnahmen für Studenten und z. B. bei mitversicherten Angehörigen)
- bei Ehegatten von österreichischen StaatsbürgernInnen: Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel
- Nachweis des Aufenthaltszwecks (z. B. Einzelsicherungsbescheinigung des AMS, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Alle Dokumente müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden (siehe "Übersetzungen")
- Dokumente, die in Indonesien, Singapur und Timor Leste ausgestellt worden sind, bedürfen der Beglaubigung: siehe "Beglaubigung"
Die genaue Liste der beizubringenden Unterlagen ist der NAG-DV (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung) zu entnehmen (siehe PDF-Dokument zum Download).
Die Gebühr beträgt einheitlich € 100,00, wovon € 80,00 (Minderjährige €50,00) sofort bei der Beantragung und der Rest bei der Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich zu bezahlen sind.
Nach Genehmigung des Antrags verständigt die Botschaft den/die Antragsteller/in und erteilt nach einem entsprechenden Antrag ein D-Visum mit vier Monaten Gültigkeit, das es dem bzw. der Antragsteller/in ermöglicht, nach Österreich zu reisen, um den bewilligten Aufenthaltstitel entgegenzunehmen.
Weitere Auskünfte erteilen:
- die Österreichische Botschaft in Jakarta: jakarta-ob(at)bmeia.gv.at
- das Bundesministerium für Inneres: abt-iii-4(at)bmi.gv.at
- die Ämter der Landesregierungen: Behördenauswahl
Weitere und spezielle Informationen
Leitfaden zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende

