Reisen nach Österreich
Österreich ist ein Schengen-Staat.
Derzeit sind folgende Staaten Schengen-Vertragspartner:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (nicht EU-Mitglied), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (nicht EU-Mitglied), Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Das Abkommen ist in der Schweiz seit 12.Dezember 2008 an den Landesgrenzen in Kraft- an den Flughäfen wird es erst am 29.März 2009 umgesetzt.
Türkische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Österreich einen gültigen (internationalen) Reisepass sowie einen Einreisesichtvermerk (Visum) oder einen Aufenthaltstitel.
Für kurzfristige Besuchsreisen nach Österreich bis zu maximal drei Monaten pro Halbjahr (gerechnet ab der ersten Einreise) benötigen Sie ein Visum der Kategorie C.
Wenn Sie einen nichttouristischen Aufenthalt von längstens 6 Monaten, z.B. als Student für ein Semester, als Betriebsentsandter, Künstler für einen Auftritt in Österreich, Gastforscher etc. planen, benötigen Sie ein Visum der Kategorie D+C (nationales Aufenthaltsvisum kombiniert mit Aufenthalt im ges. Schengenraum). Mit 01.04.2009 gibt es für Saisoniers gesonderte Bestimmungen.Für alle Aufenthalte, die länger als als 6 Monate dauern, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Anträge auf Aufenthaltstitel werden am Österreichischen Generalkonsulat Istanbul eingebracht und an die zuständige Inlandsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte einen der Menüpunkte links aus.
Achtung !
Neue Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flügen von türkischen Flughäfen
Ab dem 1. März 2009 werden die EU-Bestimmungen für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck nun auch in der Türkei angewendet. Somit dürfen bei innertürkischen Flügen und auch bei Flügen aus der Türkei nach Österreich nur noch begrenzt Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden. Ähnlich wie in der EU, dürfen dann Flüssigkeiten, Gels und Sprays nur noch in Behältern von bis zu 100 ml mitgenommen und müssen in geeigneten Plastikbeuteln verschlossen werden. Diese dürfen ein Volumen von höchstens einem Liter besitzen, müssen durchsichtig und wieder verschließbar sein. Ausgenommen sind Babynahrung und Medikamente.
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