Reisen in die Türkei
Reiseinformationen
Bevor Sie eine Reise in die Türkei antreten, bitten wir Sie die Informationen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten genau zu lesen.
Diese Reiseinformationen werden laufend aktualisiert.
Es darf ausserdem auf die Seiten der türkischen Botschaft in Wien verwiesen werden, die genaue Angaben über Einreisevorschriften und zusätzliche rechtliche Hinweise enthalten.
Türkische Botschaft Wien
Visumspflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepäss
Visum erhältlich: bei Einreise (EUR 15,-). Es ist auch möglich, dieses Visum anstatt in Euro-Währung GBP 10,- (Britischen Pfund Sterling) oder USD 20,- (US-Dollar) zu bezahlen. Es wird empfohlen, die entsprechende Summe genau abgezählt bereitzuhalten. Reisende, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen in die Türkei einreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten), wird an den Grenzen KEIN Visum ausgestellt. Dieses muss vor Reiseantritt an der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde beantragt werden.
Reisedokumente: Reisepass; Achtung: Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B. Bundesrepublik Deutschland und Schweiz) können mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen, für österreichische Staatsbürger ist das nicht möglich.
Passgültigkeit: Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Da der Reisepass nach Ablauf des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein muss, wird bei Einreise eine noch mindestens sechsmonatige Gültigkeitsdauer des österreichischen Reisepasses empfohlen.
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert. Inhaber österreichischer Notpässe müssen das für die Einreise benötigte Visum allerdings vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen, da Inhabern von Notpässen KEIN Visum an der Grenze ausgestellt werden darf. Betroffene Personen werden in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen, dass die Ausstellung des Visums mindestens 2-3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.
Miteintragung v. Kindern: wird bis zum 18. Lebensjahres akzeptiert
Sonstiges: Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es andernfalls zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann.
Einreise mit dem KFZ bzw. Ausreise mit defektem KFZ
Wenn man mit dem KFZ (PKW/Motorrad) einreisen möchte, wird das Fahrzeug im Pass des Fahrers eingetragen. Die Ausreise aus der Türkei ist dann auch nur mehr mit diesem KFZ möglich. Im Schadensfall muss entweder die Reparatur des KFZ abgewartet werden, oder ein Abschleppservice über die Grenze organisiert werden. Alternativ kann das defekte Fahrzeug auch nur bis Edirne und dort auf dem Autozug (Abfahrt jeden Freitag, Reservierungen unter +90 284 2352629) verbracht werden.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/ Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Österreich ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine KFZ-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.
Einreise mit dem Boot
Die Erteilung eines Visums über die jeweiligen türkischen Hafenbehörden ist zwar grundsaätzlich möglich jedoch kompliziert und langwierig. Es wird daher empfohlen, den Einreisesichtvermerkt für die Türkei vorab bei der zuständigen Türkischen Vertretung in Österreich zu beantragt.
Es wäre darauf zu achten, das Transitlog, zusammen mit den für die Ein- und Ausreise benötigten Formularen „Y1“ und „Y2“ (werden von den türkischen Hafenbehörden ausgestellt) auf türkischen Gewässern mitgeführt werden!
Für nähere Informationen bzw. verbindliche Auskünfte sollte noch vor Reiseantritt die See-, Zoll- und Grenzdirektion ISTANBUL kontaktiert werden:
Rihtim Cad. Cinili Han No:45
Karaköy/ Istanbul
Tel: (+90) 0212 377 32 00
Fax: (+90) 0212 243 50 56
e-mail: istgumbm(at)gumruk.gov.tr
