Verlust
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
§ 26 nennt vier Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft zu verlieren:
1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (§§ 27 und 29)
2. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32)
3. Entziehung (§§ 33 bis 36) (zum Beispiel Schädigung des Ansehens der Republik)
4. Verzicht (§§ 37 und 38) (nur möglich wenn der Verzichtende jünger als 16 Jahre,
älter als 36 Jahre ist oder den Wehr-/Zivildienst absolviert hat oder seit mindestens
5 Jahren seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Republik hat)
