Verlust / Notpass
Passverlust oder Diebstahl im Ausland
Außerhalb der Bürozeiten ist das Österreichische Generalkonsulat für österreichische StatsbürgerInnen unter +90 532 262 00 19 zu erreichen.
TIP: Scannen Sie Ihren Reisepass (Datenseite), ihren Personalausweis und Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis ein und speichern Sie die gescannten Dokumente in Ihrem Webmail (Gmail, Hotmail, YahooMail, iCloud etc.) ab. Dadurch können Sie überall, wo ein Zugang zum Internet möglich ist, auf diese Dokumente zugreifen und Sie ermöglichen dadurch eine einfachere Identitätsfeststellung, die für die Ausstellung eines Notpasses erforderlich ist.
Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit dieser Anzeige wenden Sie sich an die österreichische Vertretungsbehörde (Link zu allen österreichischen Vertretungsbehörden), damit ein Notpass - welcher primär für die Rückreise nach Österreich gedacht ist und in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten hat - ausgestellt werden kann. Angemerkt wird, dass die türkischen Behörden eine polizeiliche Diebstahl- bzw. Verlustanzeige (zusammen mit dem neu ausgestellten Notpass) bei der Ausreise verlangen.
Sollten Sie jedoch mit dem Notpass eine Weiterreise planen beachten Sie bitte, dass nicht alle Staaten den Notpass akzeptieren bzw. eine Einreise mit diesem unter Umständen an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. USA, Türkei). Beachten Sie bitte generell die jeweiligen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder. Informationen darüber erhalten Sie auf Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Hinweis: Mit 1. Juli 2009 ist eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht mehr möglich. Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.
Die Wiedereinreise mit einem Notpass in die Türkei ist nur mit einem durch eine türkische Vertretungsbehörde im Ausland ausgestellten Sichtvermerk möglich.
Hinweis: Der cremeweiße Notpass wird ohne Chip ausgestellt.
Voraussetzungen
- österreichische Staatsbürgerschaft
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen (Minderjährige müssen zusammen mit einem Erziehungsberechtigten ebenfalls persönlich vorsprechen).
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin mit amtlichem Lichtbildausweis
- zwei gleiche Passbilder (Hochformat ca. 35 x 45 mm)
Kosten
- Notpass: € 70,--
- Notpass für Minderjährige unter zwölf Jahren: € 30, --
Bearbeitungsdauer in der Regel innerhalb weniger Stunden
