Antragstellung
Verfahrensablauf und Bearbeitungsdauer
Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich stellen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
Ausstellungsgebühren für Erwachsene:
Die zu leistende Gebühr beträgt € 70,--.
Ausstellungsgebühren für Minderjährige:
bis zum 2. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Reisepasses kostenlos
zwischen dem 2. und 12. Lebensjahr: € 30,--
ab dem 12. Lebensjahr: € 70,-- (Reisepass mit Fingerabdruck )
Die auf den Anträgen angegebenen Gebühren sind jene im Inland.
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
Ausgefülltes Antragsformular und Erklärung
1. Weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:
amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Vier biometrische Passbilder
eventuell Heiratsurkurkunde
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder
der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
2. Kein Reisepass aber Personalausweis ist vorhanden - Personaldaten sind
gleich geblieben:
Personalausweis
Geburtsurkunde
Vier biometrische Passbilder
3. Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
abgelaufener Reisepass
Geburtsurkunde
Vier biometrische Passbilder
4. Reisepass ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
abgelaufener Reisepass
Geburtsurkunde
Vier biometrische Passbilder
eventuell Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der
Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Zusätzlich:
Meldebestätigung Türkei
Bei ehemals türkischen Staatsangehörigen die sich länger als 5 Jahre in der Türkei
aufhalten Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister mit deutscher
Übersetzung
Hinweis:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen). Sämtliche Dokumente müssen auch in Kopie vorgelegt werden.
