Personalausweis
Allgemeine Informationen
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre (Ausnahme bei Kindern). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Eintragung von Personaldatenänderungen (Miteintragung von Kindern, Namensänderung, akademischer Grad) ist im Personalausweis nicht möglich. Es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Es wird empfohlen, sich vor Beantragung eines Personalausweises mit der jeweiligen Behörde in Verbindung zu setzen.
Ein gültiger Personalausweis dient nicht nur als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität, sondern stellt auch einen Reisepassersatz dar, mit dem (nach derzeitigem Informationsstand) die Einreise in folgende Staaten Europas gestattet ist: Andorra, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Antragstellung:
Die Beantragung eines Personalausweises ist ausnahmslos persönlich möglich. Das gilt auch bei Personen, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder Sachwalter vertreten werden (Bsp.: Kinder, Behinderte usw.).
Folgende Dokumente sind im Original vorzulegen:
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformulars
Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Geburtsurkunde
gültiger Identitätsnachweis (z.B. gültiger Reisepass oder Personalausweis)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Aufenthaltsgenehmigung
1 aktuelles Passfoto gemäß "Fotomuster" (siehe Link: www.passbildkriterien.at)
Konsulargebühr:
EUR 57, -- bzw. EUR 27,-- für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hinweis: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbes. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis), sind seit 1.1.2008 gebührenfrei, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.
sowie gegebenenfalls:
Heiratsurkunde(n) oder Eheschein
Scheidungsurteil(e)
Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Bescheid über die Namensänderung/Erklärung betreffend Namensänderung
Nachweis des akademischen Grades, falls Eintragung erwünscht
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein!
Achtung:
Nachdem die Produktion der Personalausweise zentral in Österreich erfolgt, ist mit einer entsprechenden Verfahrensdauer zu rechnen. Ein unverbindlicher Richtwert sind 3 bis 4 Wochen.
