Führerschein
Ihren österreichischen Führerschein können Sie in der Türkei für längstens ein Jahr – gerechnet immer ab der letzten Einreise – benützen. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr muss der Führerschein beim zuständigen Verkehrsamt umgeschrieben werden.
Für die Umschreibung werden folgende Dokumente verlangt:
- Notariell beglaubigte Übersetzung des österreichischen Führerscheins
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
- Nur für türkische Staatsangehörige: polizeiliches Führungszeugnis
Detaillierte Informationen zum Thema Führerschein (Duplikat, Verlängerung, Scheckkartenführerschein) finden Sie auf der Website des offiziellen Amtshelfers für Österreich (www.help.gv.at).
Stand: März 2012
