Eheschließungen
Der Abschnitt "Eheschließung im Ausland" auf der Website des Außenministeriums enthält nützliche Informationen betreffend Eheschließung im Ausland.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs (Botschaften und Generalkonsulate) können keine Eheschließungen vornehmen.
Rechtlich verbindliche Auskünfte über die zur Eheschliessung notwendigen Dokumente für nicht türkische Staatsangehörige, erhalten Sie durch die türkische Botschaft (http://vienna.emb.mfa.gov.tr/) in Wien bzw. durch ein türkisches Standesamt vor Ort.
Stand: März 2012
