Beglaubigungen
Beglaubigungen ermöglichen Dokumenten internationale Anerkennung. Sie müssen gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften vorgenommen werden, die in den folgenden Abschnitten näher erklärt werden.
Informationen über die Beglaubigung von österreichischen Urkunden finden Sie hier.
Ausländische Urkunden benötigen im Rechtsverkehr mit Österreich oft eine Beglaubigung (auch Legalisation oder Legalisierung), damit sie von österreichischen Behörden anerkannt werden können.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Website des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.
Stand: März 2012
